Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Okt 2004

Guten Tag,

angenommen ein Mieter möchte einen neuen Mietvertrag abschließen, in dem Tierhaltung (mit Ausnahme von Kleintieren) untersagt ist. Telefonisch erfolgte eine Absprache, wonach vom Vermieter zugesichert wurde, dass eine Vertragsänderung zur Haltung eines Hundes erfolgen wird, allerdings mit der Einschränkung, dass die Nachbarn nicht belästigt werden dürfen.

Wie kann der Vermieter dieses möglichst zum Vorteils des Mieters formulieren, ohne dass der Mieter fürchten muss, schon nach dem ersten Bellen eine Abmahnung zu erhalten?

Gilt die Regelung sodann als aufgehoben, wenn das Tier, für das die Ausnahme eingeleitet wurde, versterben sollte? Oder wird dem Mieter damit die Hundehaltung generell erlaubt?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

    Hallo Laura, angenommen ein Mieter möchte einen neuen Mietvertrag
    abschließen, in dem Tierhaltung (mit Ausnahme von Kleintieren)
    untersagt ist. Telefonisch erfolgte eine Absprache, wonach vom
    Vermieter zugesichert wurde, dass eine Vertragsänderung zur
    Haltung eines Hundes erfolgen wird, allerdings mit der
    Einschränkung, dass die Nachbarn nicht belästigt werden
    dürfen.

    Wie kann der Vermieter dieses möglichst zum Vorteils des
    Mieters formulieren, ohne dass der Mieter fürchten muss, schon
    nach dem ersten Bellen eine Abmahnung zu erhalten?

    Gilt die Regelung sodann als aufgehoben, wenn das Tier, für
    das die Ausnahme eingeleitet wurde, versterben sollte? Oder
    wird dem Mieter damit die Hundehaltung generell erlaubt?
    Zwischen Mieter und Vermieter kann vereinbart werden, dass die Erlaubnis nur für einen ganz bestimmten Hund gilt. Mit Tod des Tieres wäre deshalb die Tierhaltung neu zu regeln. Praktisch besehen halte ich von solchen Vereinbarungen nichts. Tierhaltung vereinbaren und dann auf die Anzahl beschränken z.B. ein Hund, eine Katze damit jemand nicht ein Tierheim in seiner Wohnung aufbaut.

    Das Problem des Gebells kann man vertraglich nicht regeln. Wenn ein Hund stört, hat ein anderer Mieter das Recht sich darüber zu beschweren. Man kann also dies auch nicht vertraglich ausschliessen, weil hier letztlich das Recht Dritter - im Mietvertrag nicht Beteiligter - nicht beschränkt oder gar aufgehoben werden kann.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

      Hallo Günter,

      sicherlich ist es doch aber ein Unterschied, ob ich das vertraglich so festhalte, dass Tierhaltung erlaubt ist, solange die Nachbarn nicht in unzulässiger Art und Weise belästigt werden dürfen, als wenn der Vermieter einfach nur angibt: „Tierhaltung für einen Hund wird genehmigt, solange das Tier die Nachbarn nicht belästigt...“

      Dann hätte der Mieter ja noch die Möglichkeit von den Nachbarn erst mal beweisen zu lassen, dass diese wirklich in "unzulässiger Art und Weise" belästigt wurden, oder?
      Wäre das nicht in diesem Fall eine mögliche Erweiterung zum Schutz des Mieters mit dem Hund?

      Vielen Dank für Deine Antwort!

      • Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

        Hallo Laura, sicherlich ist es doch aber ein Unterschied, ob ich das
        vertraglich so festhalte, dass Tierhaltung erlaubt ist,
        solange die Nachbarn nicht in unzulässiger Art und Weise
        belästigt werden dürfen, als wenn der Vermieter einfach nur
        angibt: „Tierhaltung für einen Hund wird genehmigt, solange
        das Tier die Nachbarn nicht belästigt...“
        Dann hätte der Mieter ja noch die Möglichkeit von den Nachbarn
        erst mal beweisen zu lassen, dass diese wirklich in
        "unzulässiger Art und Weise" belästigt wurden, oder?
        Wäre das nicht in diesem Fall eine mögliche Erweiterung zum
        Schutz des Mieters mit dem Hund?
        Der Nachbar muss auf jeden Fall nachweisen, dass er in unangemessener Art belästigt wird. Was also im Mietvertrag steht ist hier egal. Der Beweis der Belästigung/Störung muss letztlich ja jemand im Ernstfall vor Gericht erbringen. Und da muss er beweisen, dass die Störung in unzulässiger Art und Weise erfolgt. Im Übrigen ist es völlig belanglos ob in der Vereinbarung der Zusatz steht ".... solange das Tier Nachbarn nicht stört ". Eine Vereinbarung zur Tierhaltung kann nämlich jederzeit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, dass andere gestört werden.

        Gruss Günter

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

    Hallo,

    da es nie erlaubt ist, die Nachbarn unzulässig zu belästigen, braucht dieses nicht im Vertrag festgehalten zu werden.

    Das halte ich (aus Sicht des Mieters) auch nicht für sinnvoll, denn das würde ja einem böswilligen Nachbarn mit plötzlicher Hundephobie Tür und Tor öffnen.

    Es sollte reichen, wenn im Mietvertrag die Haltung eines Hundes erlaubt wird.

    In meinem Mietvertrag ist ein Passus enthalten, der Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet. Als dies bei uns aktuell wurde, haben wir uns vorsichtig bei den Nachbarn umgehört. Die Reaktion war positiv, daher haben wir uns vom Vermieter nun die Genehmigung zur Hundehaltung schriftlich bestätigen lassen. Dies gilt m.W. für diesen bestimmten Hund.

    Gruß,

    Myriam

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

    Hallo,

    hier sollte man aus Verantwortung zum Tier lieber zweimal nachdenken, ob das alles gutgeht. Wenn es schon vorab Bedenken gibt, dass sich evtl. Nachbarn gestört fühlen, sollte man der lieben Nachbarschaft und dem Tier zuliebe auf die Tierhaltung verzichten. Was machst Du denn mit dem armen Hund, wenn die Situation eskaliert? Gehst Du den Weg des Rächers der Enterbten und suchst Dir mit dem Tierchen eine neue Wohnung? Oder kann es dem wehrlosen Ding nicht passieren, dass er dann im Tierheim landet?

    Die strenge Regelung von Rechten und Pflichten ist meines Erachtens eine ungünstige Ausgangsbasis für eine unbeschwerte Tierhaltung.

    Nix für ungut,
    Bonsai

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag

      Hallo Miriam und Bonsai,

      Eure Bedenken in allen Ehren, aber wenn Ihr den Artikel mal GENAU gelesen hättet, denke ich, dass man daraus eindeutig ersehen konnte, dass der Fall so liegt, dass der Mieter bereits einen Hund hat und mit diesem Tier in die neue Wohnung einziehen möchte. Es handelt sich hier nicht um ein bereits bestehendes Mietverhältnis!

      Vorab wurde alles bezüglich der Tierhaltung telefonisch mit dem Vermieter abgeklärt. Wie die Nachbarn auf den Hund nach dem Einzug reagieren, kann der Mieter in diesem Fall leider noch nicht absehen, da bisher außer der einmaligen Besichtigung des Objektes noch keine Kontakte in dieser Hinsicht aufgenommen wurden!

      Es geht in meinem geschildertem Fall jetzt lediglich um die anstehenden Vertragsverhandlungen und wie man bestimmte und bereits getroffene Absprachen bestmöglich Formulieren kann!

      Danke!

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