Eine Frage zur Tierhaltung im Mietvertrag
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Okt 2004
Guten Tag,
angenommen ein Mieter möchte einen neuen Mietvertrag abschließen, in dem Tierhaltung (mit Ausnahme von Kleintieren) untersagt ist. Telefonisch erfolgte eine Absprache, wonach vom Vermieter zugesichert wurde, dass eine Vertragsänderung zur Haltung eines Hundes erfolgen wird, allerdings mit der Einschränkung, dass die Nachbarn nicht belästigt werden dürfen.
Wie kann der Vermieter dieses möglichst zum Vorteils des Mieters formulieren, ohne dass der Mieter fürchten muss, schon nach dem ersten Bellen eine Abmahnung zu erhalten?
Gilt die Regelung sodann als aufgehoben, wenn das Tier, für das die Ausnahme eingeleitet wurde, versterben sollte? Oder wird dem Mieter damit die Hundehaltung generell erlaubt?
