Wann sind 'Ruhezeiten'?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004

Hallo Liebe Wissende,
ich hab da mal ne Frage bei der ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.
Mal angenommen in einem Mietvertrag (bzw Hausordnung) steht folgender Satz zum Thema Lärmbelästigung:
Vermeidung störender Geräusche, z.B. durch Benutzung nicht abgedämpfter Maschinen, durch starkes Türenschlagen und Treppenlaufen, durch Musizieren einschließlich Rundfunk- und Fernsehempfang mit belästigender Lautstärke und Ausdauer, vor allem in den Mittagsstunden und nach 22.00 Uhr sowie Unterlassen des Teppichklopfens usw. außerhalb der Zugelassenen Zeiten.

Mehr ist dazu nicht schriftlich festgehalten.
Gibt es eine Regelung oder ein Gesetzt welches die Ruhezeiten genauer festlegt?
Ich frage vor dem Hintergrund, da es in einem Haus bei den Renovierungsarbeiten eines Zimmer zu einer Beschwerde von einer Mieterin kam.
Diese Beschwerte sich bei der Hausverwaltung das es an einem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr und an einem Freitag um 16:30 Uhr Lärmbelästigungen durch einen renovierenden Nachbarn gab. Es ging dabei um Abkratzen der Tapete (Mittwoch)!!! Und 4 Löcher Bohren am Freitag.

Der renovierende Mieter wurde jetzt von der Verwaltung mit folgenden Worten gemahnt:
„... Ihrem aktuellen Schreiben entnehmen wir, das sie tatsächlich während der Ruhezeiten Renovierungsarbeiten durchgeführt haben. Bitte beachten sie, dass die Ruhezeiten unabhängig von Ihren Arbeitszeiten einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in ihrem Haus die Toleranzschwelle für Lärmbelästigungen sehr niedrig ist. ...“

Das kann doch wohl nicht war sein?!?
Deswegen noch mal meine Frage. Wann (Wochentage und Uhrzeiten) darf man als Mieter in welchem Umfang „Lärm“ verursachen.
Es wäre schön wenn mir jemand eine Möglichst präzise Antwort geben könnte, da mir langsam der Kragen platzt!.
Danke euch
Der Ronny

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Wann sind 'Ruhezeiten'?

    Hallo, Mal angenommen in einem Mietvertrag (bzw Hausordnung) steht
    folgender Satz zum Thema Lärmbelästigung:
    Vermeidung störender Geräusche, z.B. durch Benutzung nicht
    abgedämpfter Maschinen, durch starkes Türenschlagen und
    Treppenlaufen, durch Musizieren einschließlich Rundfunk- und
    Fernsehempfang mit belästigender Lautstärke und Ausdauer, vor
    allem in den Mittagsstunden und nach 22.00 Uhr sowie
    Unterlassen des Teppichklopfens usw. außerhalb der
    Zugelassenen Zeiten.

    Mehr ist dazu nicht schriftlich festgehalten.
    Gibt es eine Regelung oder ein Gesetzt welches die Ruhezeiten
    genauer festlegt?
    Es gibt die Lärmschutzverordnung. Ich frage vor dem Hintergrund, da es in einem Haus bei den
    Renovierungsarbeiten eines Zimmer zu einer Beschwerde von
    einer Mieterin kam.
    Diese Beschwerte sich bei der Hausverwaltung das es an einem
    Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr und an einem Freitag um 16:30
    Uhr Lärmbelästigungen durch einen renovierenden Nachbarn gab.
    Es ging dabei um Abkratzen der Tapete (Mittwoch)!!! Und 4
    Löcher Bohren am Freitag.
    Diese Beschwerde ist unsinnig. Sie findet der Fristen statt. Es geht hier um unnötigen, vermeidbaren und überdurchschnittlichen Lärm. Die kurzfristigen Arbeiten müssen hingenommen werden. Hier besteht auch keine Aussicht auf Mietminderung. ( Die beiden Mieter haben wohl kein gutes Verhältnis, denn der Beschwerdeführer muss ja damit rechnen, wenn er renoviert, dass der andere sich auch sofort beschwert ) Der renovierende Mieter wurde jetzt von der Verwaltung mit
    folgenden Worten gemahnt:
    „... Ihrem aktuellen Schreiben entnehmen wir, das sie
    tatsächlich während der Ruhezeiten Renovierungsarbeiten
    durchgeführt haben. Bitte beachten sie, dass die Ruhezeiten
    unabhängig von Ihren Arbeitszeiten einzuhalten sind. Dies gilt
    insbesondere vor dem Hintergrund, dass in ihrem Haus die
    Toleranzschwelle für Lärmbelästigungen sehr niedrig ist. ...“
    Die Abmahnung zurückweisen und schriftliche Erklärung verlangen, dass die Abmahnung für ungültig erklärt wird. Den Sachverhalt aufklären mit Uhrzeit. Zudem hinweisne, dass für die Hellhörigkeit der Mietsache einzig und alleine der Vermieter verantwortlich ist. Das kann doch wohl nicht war sein?!?
    Deswegen noch mal meine Frage. Wann (Wochentage und Uhrzeiten)
    darf man als Mieter in welchem Umfang „Lärm“ verursachen.
    Es wäre schön wenn mir jemand eine Möglichst präzise Antwort
    geben könnte, da mir langsam der Kragen platzt!.
    Üblicherweise sind Arbeiten zwischen 7 und 22.00 Uhr erlaubt. Eine Mittagspause - örtlich unterschiedlich geregelt - 11.30-14.30 - jedoch fallen hierunter Bauarbeiten nicht.

    Gruss Günter

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