Wann sind 'Ruhezeiten'?
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004
Hallo Liebe Wissende,
ich hab da mal ne Frage bei der ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.
Mal angenommen in einem Mietvertrag (bzw Hausordnung) steht folgender Satz zum Thema Lärmbelästigung:
Vermeidung störender Geräusche, z.B. durch Benutzung nicht abgedämpfter Maschinen, durch starkes Türenschlagen und Treppenlaufen, durch Musizieren einschließlich Rundfunk- und Fernsehempfang mit belästigender Lautstärke und Ausdauer, vor allem in den Mittagsstunden und nach 22.00 Uhr sowie Unterlassen des Teppichklopfens usw. außerhalb der Zugelassenen Zeiten.
Mehr ist dazu nicht schriftlich festgehalten.
Gibt es eine Regelung oder ein Gesetzt welches die Ruhezeiten genauer festlegt?
Ich frage vor dem Hintergrund, da es in einem Haus bei den Renovierungsarbeiten eines Zimmer zu einer Beschwerde von einer Mieterin kam.
Diese Beschwerte sich bei der Hausverwaltung das es an einem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr und an einem Freitag um 16:30 Uhr Lärmbelästigungen durch einen renovierenden Nachbarn gab. Es ging dabei um Abkratzen der Tapete (Mittwoch)!!! Und 4 Löcher Bohren am Freitag.
Der renovierende Mieter wurde jetzt von der Verwaltung mit folgenden Worten gemahnt:
„... Ihrem aktuellen Schreiben entnehmen wir, das sie tatsächlich während der Ruhezeiten Renovierungsarbeiten durchgeführt haben. Bitte beachten sie, dass die Ruhezeiten unabhängig von Ihren Arbeitszeiten einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in ihrem Haus die Toleranzschwelle für Lärmbelästigungen sehr niedrig ist. ...“
Das kann doch wohl nicht war sein?!?
Deswegen noch mal meine Frage. Wann (Wochentage und Uhrzeiten) darf man als Mieter in welchem Umfang „Lärm“ verursachen.
Es wäre schön wenn mir jemand eine Möglichst präzise Antwort geben könnte, da mir langsam der Kragen platzt!.
Danke euch
Der Ronny
