Mietvertrag mit zwei Personen bzw. Nachmieter

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004

Hallo,

mal angenommen, eine Wohnung ist an zwei einzelne, gleichberechtigte Mieter (keine WG) vermietet. Es besteht ein Mietvertrag, der von beiden Mietern unterzeichnet ist.

Nun möchte einer der beiden Mieter ausziehen und hat schon selbst einen akzeptablen Nachmieter gefunden. Wie muss jetzt der neue Mietvertrag aussehen? Kann der alte Mieter, der in der Wohnung bleibt, seinen alten Mietvertrag behalten und nur für den Nachmieter muss ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Oder muss in diesem Fall für beide Mieter ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden?

Gruss,

Carlos

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Personen bzw. Nachmieter

    Wenn zwei Personen einen Mietvertrag geschlossen haben, und keine besonderen Regelungen für den Fall, dass einer aussteigen möchte getroffen wurde, gilt, was für jeden Mietvertrag gilt:

    1. Ihr könnt ihn kündigen mit den vereinbarten/gesetzlichen Fristen.
    2. Es gibt keine Verpflichtung für den Vermieter einen Nachmieter zu akzeptieren.
    3. Der Vermieter kann anschließend wieder einen neuen Mietvertrag abschließen....mit wem er will und zu Konditionen (wenn er nett ist, zu den alten), die er will.


    gruß n. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!