Kaninchenhaltung im Studentenwohnheim ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Tierhaltung in Wohnheimen.

In manchen Wohnheimen ist Tierhaltung verboten. Nun ist es ja in Mietwohnungen aber so, dass Kleintiere trotzdem erlaubt sind, egal was im Mietvertrag steht.

Meine Frage ist jetzt allerdings, gibt es in Studentenwohnheimen Sonderregelungen, die auch die Haltung von Kleintieren verbietet?

Wenn man eine eigene Küche, eigenes Bad und ein Zimmer mit ca. 18 qm² hat, das also quasi wie eine normale Wohnung ist?

Vielen Dank
Gruß Carolin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaninchenhaltung im Studentenwohnheim ?

    Hallo Carolin, ich habe eine Frage bezüglich der Tierhaltung in Wohnheimen.

    In manchen Wohnheimen ist Tierhaltung verboten. Nun ist es ja
    in Mietwohnungen aber so, dass Kleintiere trotzdem erlaubt
    sind, egal was im Mietvertrag steht.

    Meine Frage ist jetzt allerdings, gibt es in
    Studentenwohnheimen Sonderregelungen, die auch die Haltung von
    Kleintieren verbietet?

    Wenn man eine eigene Küche, eigenes Bad und ein Zimmer mit ca.
    18 qm² hat, das also quasi wie eine normale Wohnung ist?
    Studentenwohnungen fallen nicht unter das Mietrecht. Hier gelten die Vereinbarungen mit dem Studentenwerk oder der Stelle, die die Studentenwohnheime betreibt. Daher den Mietvertrag prüfen oder die Regeln des Wohnheims unter denen die Wohnung vermietet wurde.

    Gruss Günter

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