Wasserschaden in Eigentumswohnung

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004

Hallo an alle,

wie oben schon geschrieben steht, handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Wasserschaden in einer Eigentumswohnung. Im Fußboden befindet sich tatsächlich ein Heizungsrohr und _keine_ Fußbodenheizung, wie man vielleicht im Betreff annehmen könnte.

Dieser Schaden ist derartig gross, dass lediglich nur noch ein Raum - das Gemeinschaftszimmer - (von einer 4-Raumwohnung) bewohnbar ist.
Es ist abzusehen, dass in nächster Zeit das wunderschönes Bad so wie der Flur demnächst zur Baustelle wird, da sowohl Gabbro (eine Granit-Art) als auch Feinsteinfliesen herausgeholt werden müssen, um auch den Rest der Wohnung trocknen zu können.

Fakt ist, jeder der Mitbewohner in dieser Wohnung benötigt sein eigenes Zimmer (drei verschiedene Schichtsysteme in verschiedenen Firmen).... Lediglich die Küche, das Gemeinschaftszimmer und ein kleines Gäste-WC bleibt im ursprünglichen Zustand erhalten.
Zur Gebäudetrocknung wurden 5 Geräte aufgestellt. Einige Geräte blasen warme Luft durch den angebohrten Fußboden und sind mit allen Räumen durch irgendwelche Schläuche verbunden. Andere filtern die Feuchtigkeit aus der Luft. Ein Verschliessen der Türen zu den Privatzimmern ist durch die Schläuche nicht mehr möglich.

Im August diesen Jahres war die Renovierung und Sanierung der Wohnung beendet. Somit sind alle Materialien neu und nicht nach Zeitwert berechenbar. Die Handwerksfirma hat am Wasserschaden keine Schuld.

1. Frage: Steht laut Auskunft der Gebäudeversicherung tatsächlich nur die Mietminderung (man will dabei nach dem ortsüblichen Mietspiegel gehen) zu?
2. Da fast alle anderen Räume unbewohnbar sind (Tapeten sind ab, Parkett musste raus, verschiedene Möbel aus allen 3 Zimmern mussten eingelagert werden, um Rissbildung im Holz zu vermeiden usw.), wäre die Gebäudeversicherung nicht in der Pflicht den Untermietern und Hauptbewohner Hotelzimmer (ich erinnere an die verschiedenen Schichtsysteme!) zur Verfügung zu stellen?
3. Durch die Untermieter nimmt der Hauptbewohner(Eigentümer) auch Miete ein. Ist es richtig, dass hier nur nach dem Mietspiegel geht und nicht nach den tatsächlichen Kosten im Mietvertrag?
4. Die Untermieter wären durchaus in der Lage den Eigentümer=Hauptbewohner zu verklagen, da ja ihre Räumlichkeiten nicht, wie vertraglich vereinbart, nutzbar sind. Welche Versicherung zahlt den vorübergehenden Umzug in ein Hotel, wenn es die Gebäudeversicherung nicht macht?

Ich hoffe sehr, ihr könnt mir in der Beziehung weiter helfen ...

Vielen lieben Dank
Asmodine

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wasserschaden in Eigentumswohnung

    Hallo, wie oben schon geschrieben steht, handelt es sich um einen
    nicht unbedeutenden Wasserschaden in einer Eigentumswohnung.
    Im Fußboden befindet sich tatsächlich ein Heizungsrohr und
    _keine_ Fußbodenheizung, wie man vielleicht im Betreff
    annehmen könnte.

    Dieser Schaden ist derartig gross, dass lediglich nur noch ein
    Raum - das Gemeinschaftszimmer - (von einer 4-Raumwohnung)
    bewohnbar ist.
    Es ist abzusehen, dass in nächster Zeit das wunderschönes Bad
    so wie der Flur demnächst zur Baustelle wird, da sowohl Gabbro
    (eine Granit-Art) als auch Feinsteinfliesen herausgeholt
    werden müssen, um auch den Rest der Wohnung trocknen zu
    können.

    Fakt ist, jeder der Mitbewohner in dieser Wohnung benötigt
    sein eigenes Zimmer (drei verschiedene Schichtsysteme in
    verschiedenen Firmen).... Lediglich die Küche, das
    Gemeinschaftszimmer und ein kleines Gäste-WC bleibt im
    ursprünglichen Zustand erhalten.
    Zur Gebäudetrocknung wurden 5 Geräte aufgestellt. Einige
    Geräte blasen warme Luft durch den angebohrten Fußboden und
    sind mit allen Räumen durch irgendwelche Schläuche verbunden.
    Andere filtern die Feuchtigkeit aus der Luft. Ein
    Verschliessen der Türen zu den Privatzimmern ist durch die
    Schläuche nicht mehr möglich.
    Und Schlafen wohl auch nicht, wenn die Geräte eingeschaltet sind. Im August diesen Jahres war die Renovierung und Sanierung der
    Wohnung beendet. Somit sind alle Materialien neu und nicht
    nach Zeitwert berechenbar. Die Handwerksfirma hat am
    Wasserschaden keine Schuld.

    1. Frage: Steht laut Auskunft der Gebäudeversicherung
    tatsächlich nur die Mietminderung (man will dabei nach dem
    ortsüblichen Mietspiegel gehen) zu?
    nein, denn wie es hier aussieht ist die Wohnung unbewohnbar und die Arbeiten sind in einer bewohnten Wohnung nicht möglich, also ist hier nach Antwort auf Ziffer 2 zu verfahren 2. Da fast alle anderen Räume unbewohnbar sind (Tapeten sind
    ab, Parkett musste raus, verschiedene Möbel aus allen 3
    Zimmern mussten eingelagert werden, um Rissbildung im Holz zu
    vermeiden usw.), wäre die Gebäudeversicherung nicht in der
    Pflicht den Untermietern und Hauptbewohner Hotelzimmer (ich
    erinnere an die verschiedenen Schichtsysteme!) zur Verfügung
    zu stellen?
    Hier hat die Versicherung einen Umzug aus der Wohnung in eine Übergangswohnung zu bezahlen ( wenn die Art des Schadens versichert ist ) etwaige Mehrkosten für Miete ( hier muss der Wert der Miete der Eigentumswohnung berechnet werden, wobei die Versicherungen meist dies nicht anerkennen wollen ) und den Rückumzug zu bezahlen. Also mit aller Härte mit der Versicherung verhandeln. 3. Durch die Untermieter nimmt der Hauptbewohner(Eigentümer)
    auch Miete ein. Ist es richtig, dass hier nur nach dem
    Mietspiegel geht und nicht nach den tatsächlichen Kosten im
    Mietvertrag?
    Die tatsächlichen Kosten des Mietvertrages sind gültig und nicht der Mietspiegel. Offenbar ist die Miete höher als der Mietspiegel. Würde dieselbe Versicherung sich nicht dann auf den Mietvertrag berufen, wenn die Miete günstiger als der Mietspiegel ist. 4. Die Untermieter wären durchaus in der Lage den
    Eigentümer=Hauptbewohner zu verklagen, da ja ihre
    Räumlichkeiten nicht, wie vertraglich vereinbart, nutzbar
    sind. Welche Versicherung zahlt den vorübergehenden Umzug in
    ein Hotel, wenn es die Gebäudeversicherung nicht macht?
    Abklären, da es eine Eigentumswohnung ist, was der Verwalter versichert hat.

    Gruss Günter

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