Kündigung wg. Eigenbedarf?
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004
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Hallo Erika,
die Eigenbedarfskündigung ist zu begründen. Nun benötigt der Sohn wohl kaum eine eigene Wohnung, sofern diese eine entsprechende Größe hat. Aber daher sollte man "kündigen wegen Eigenbedarf, weil mein Sohn Peter mit seiner Lebenspartnerin eine eigene Familie gründen will und beabsichtigt ist, die familie durch Kinder zu erweitern".
Also, man muss hier nicht schwanger werden. Das Kind ist nur ein weiterer Hinweis, dass eien Familie gegründet werden soll.
Bitte eventuelle Rückfragen nicht mit Textlöschung für Beantwortung versehen.
Gruss Günter