Re^3: übergabe hausverkauf
Hallo Ute,
den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem
Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert
werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch
möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen.
Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu
fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue
Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus
dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.
Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der
kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt
hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den
Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige
Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.
Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.
Gruss Günter
hallo,
wir haben bereits einen anwalt und der meint, wenn der neue
erst vor kurzem zweimal in der wohnung war, müssen wir ihn
nicht rein lassen.
der alte eigentümer reagiert überhaupt nicht. auch nicht auf
schreiben von unserem anwalt. den termin hat der makler
gemacht.
bin ein bischen verunsichert wie ich mich verhalten soll.
es wird warscheinlich eine sehr unschöne begegnung (nicht von
unserer seite)
Hallo Ute,
da hat der Anwalt recht. Ich vermute auch mal, dass er - nachdem er Euch so rasch als möglich draussen haben will - möglicherweise auch nur im Zusammenspiel mit dem Makler versucht Mittel und Wege zu finden um Euch vertragswidriges Verhalten ans Bein zu hängen. Nochmals, ohne Eintragung hat der Neue nichts bei Euch zu suchen, der Makler hat nach Vertragsabschluss Euch ohnehin keine Termin mehr zu setzen und zuständig ist bis ein Auszug aus dem Grundbuch vorliegt der alte Vermieter.
Trotzdme empfehle ich den Neuen ins Haus zu lassen, wenn er nicht fotografiert und wenn der Makler nicht dabei ist. Und vor allem müsst Ihr Euren Anwalt informieren.
Gruss Günter