übergabe hausverkauf

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 2004

hallo,
die von uns gemietete wohnung wurde verkauft. bisher wurden alle besichtigungstermine von uns gestattet. der jetzige käufer war bereits schon zweimal in unserer wohnung und wurde auch auf sämtliche mängel aufmerksam gemacht.
nun möchte der makler mit allen beteiligten eine übergabe machen und schon wieder in die wohnung.
der makler hat bereits von uns verbot bekommen die wohnung zu betreten, da er in gegenwart von kaufinteressenten dinge über uns gesagt hat, die u.a. der schweigepflicht unterliegen.
der neue eigentümer schikaniert uns bis aufs blut, da er uns raus haben möchte.
nun meine frage: müssen wir diese menschen zu einer übergabe erneut in die wohnung lassen?

lg ute

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: übergabe hausverkauf

    hallo,
    die von uns gemietete wohnung wurde verkauft. bisher wurden
    alle besichtigungstermine von uns gestattet. der jetzige
    käufer war bereits schon zweimal in unserer wohnung und wurde
    auch auf sämtliche mängel aufmerksam gemacht.
    nun möchte der makler mit allen beteiligten eine übergabe
    machen und schon wieder in die wohnung.
    der makler hat bereits von uns verbot bekommen die wohnung zu
    betreten, da er in gegenwart von kaufinteressenten dinge über
    uns gesagt hat, die u.a. der schweigepflicht unterliegen.
    der neue eigentümer schikaniert uns bis aufs blut, da er uns
    raus haben möchte.
    nun meine frage: müssen wir diese menschen zu einer übergabe
    erneut in die wohnung lassen?

    Hallo Ute,

    den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen. Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

    Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

    Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: übergabe hausverkauf

      Hallo Ute,

      den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem
      Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert
      werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch
      möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen.
      Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu
      fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue
      Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus
      dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

      Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der
      kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt
      hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den
      Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige
      Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

      Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

      Gruss Günter
      hallo,
      wir haben bereits einen anwalt und der meint, wenn der neue erst vor kurzem zweimal in der wohnung war, müssen wir ihn nicht rein lassen.
      der alte eigentümer reagiert überhaupt nicht. auch nicht auf schreiben von unserem anwalt. den termin hat der makler gemacht.
      bin ein bischen verunsichert wie ich mich verhalten soll.
      es wird warscheinlich eine sehr unschöne begegnung (nicht von unserer seite)
      lg ute

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: übergabe hausverkauf

        Hallo Ute,

        den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem
        Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert
        werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch
        möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen.
        Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu
        fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue
        Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus
        dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

        Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der
        kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt
        hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den
        Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige
        Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

        Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

        Gruss Günter
        hallo,
        wir haben bereits einen anwalt und der meint, wenn der neue
        erst vor kurzem zweimal in der wohnung war, müssen wir ihn
        nicht rein lassen.
        der alte eigentümer reagiert überhaupt nicht. auch nicht auf
        schreiben von unserem anwalt. den termin hat der makler
        gemacht.
        bin ein bischen verunsichert wie ich mich verhalten soll.
        es wird warscheinlich eine sehr unschöne begegnung (nicht von
        unserer seite)
        Hallo Ute,

        da hat der Anwalt recht. Ich vermute auch mal, dass er - nachdem er Euch so rasch als möglich draussen haben will - möglicherweise auch nur im Zusammenspiel mit dem Makler versucht Mittel und Wege zu finden um Euch vertragswidriges Verhalten ans Bein zu hängen. Nochmals, ohne Eintragung hat der Neue nichts bei Euch zu suchen, der Makler hat nach Vertragsabschluss Euch ohnehin keine Termin mehr zu setzen und zuständig ist bis ein Auszug aus dem Grundbuch vorliegt der alte Vermieter.

        Trotzdme empfehle ich den Neuen ins Haus zu lassen, wenn er nicht fotografiert und wenn der Makler nicht dabei ist. Und vor allem müsst Ihr Euren Anwalt informieren.

        Gruss Günter

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