Re: Allgemein: was berechtigt zur Mieterhöhung?
Hallo Chris,
eine Mieterhöhung wegen gestiegener Heilzölpreise ist nur dann möglich, wenn Warmmiete vereinbart ist. Dort ist jedoch auch nach entsprechendem Verfahren vorzugehen.
Sind die Heizkosten und Betriebskosten nicht in der Miete enthalten kann der Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 % erhöhen soweit diese den ortsüblichen Rahmen nicht überschreitet.
Nach § 558 ff BGB , insbesondere unter § 558 a BGB , muss eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel, einem Gutachten oder mindestens drei vergleichbaren Wohnungen begründet werden. Der Gesetzgeber erlaubt ferner die Heranziehung einer Mietdatenbank. Die Mietdatenbank ist zweifelhaft, wenn sie von Verbänden ( Haus u. Grund, Mietervereine ) geführt werden. Andere Gründe wie "gestiegene Heizkosten", "es ist alles teurer geworden" oder "weil auch ich mehr Geld benötige" sind zwar verständlich aber nicht wirksam.
mal eine ganz allgemeine Frage:
welche Gründe berechtigen einen Vermieter zur Erhöhung
der Miete?
Geht es da z.B. rein um die "Miete", also die Nutzung, oder
gelten da nur Erhöhungen, was die Nebenkosten angeht?
das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Miete wie oben. Betriebskosten
werden, wenn nicht pauschal vereinbart, nach den Kosten der vorhergehenden Abrechnung erhöht oder verringert. Nur bei einer Warmmmiete ( in der Miete sind alle Kosten incl. Heizung enthalten ) gilt eine Sonderverfahren.
Wenn jetzt z.B., wie den Medien zu entnehmen ist, Heizöl
teurer wird, ist der Vermieter dann berechtigt, diese
Heizölpreis-Erhöhung in Form einer Mieterhöhung
Mieterhöhung nein bei Kaltmiete zzgl. Vorauszahlungen
Mieterhöhung ja wenn in der Miete alle Kosten enthalten sind
an den
Mieter weiterzugeben, oder kann er auch die Miethöhe belassen
und dann würde ggf. die Nebenkostenabrechnung seiner Mieter
eben höher ausfallen?
In diesem Fall handelt es sich aber dann um die Kaltmiete zzgl. der Hiezkosten. Die Erhöhung der Nebenkosten/Heizkosten ist erst nach Vorlage der Abrechnung möglich. Ein Mieter, der bereits jetzt immer Geld am Abrechnungsende müsste unnötig Vorfinanzierungen leisten. Die andere Frage ist - man wird möglicherwiese auch das beiderseitige Verhältnis beachten sollen - und ob man schon heute Nachzahlungen hat, ob es nicht sinnvoll ist, freiwillig die Vorauszahlung zu erhöhen, zumindest aber sollte man jeden Monat ruhig mal den doppelten Betrag der bisherigen Heizkosten auf die Seite legen. Es sieht nämlich etwas blöde aus, wenn man der Bitte nicht nachkommt, wegen der Preiserhöhungen, die nun jeder kennt, keine höheren Vorauszahlungen zu leisten und dnan bei Vorlage der Abrechnung um Ratenzahlung bitten muss. Wie gesagt, es kommt auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter an, ob man bei erkennbaren Veränderungen, die am Ende ohnehin zu Kosten führen, nicht vorzeitig reagiert.
Müsste der Mieter eine Mieterhöhung diesbzgl. hinnehmen oder
kann er auch sagen, er zahle z.B. "lieber" einen Gesamtbetrag
im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nach?
Er muss nicht. Meine Meinung, wie es geschehen könnte, habe ich dargetan.
Gruss Günter