Re^3: Welche Art Konto für die Mietkaution?
Hallo Pit,
habe eben bei der diba angerufen und denen erklärt, daß ich
ein kautionskonto für meinen mieter eröffnen will. die haben
mir dann aber gesagt, daß der mieter das kautionskonto (ohne
vollmacht) eröffnen müßte, und ich dann als 2. kontoinhaber
(mit vollmacht) eingetragen werde.
andersherum (ich eröffne konto) würde ich (theoretisch) wegen
hinterschlagung, geldwäschegesetz, freistellungsauftrag,
steuerhinterziehung usw. ärger bekommen können.
Der Vermieter kann auch das Konto anlegen. Das spielt überhaupt keine Rolle. Er muss das Geld nur getrennt von seinem Vermögen anlegen. Wenn Du ein Konto anlegen willst und Dich zur Bank begibst und dort auch erklärst, dass es ein Kautionskonto sein soll, wird die Bank Dir das richtige Kontoeröffnungsformular geben. Natürlich wird, wenn Du das Konto eröffnest, das Konto auf Deinen Namen angelegt. Der Mieter kann natürlich auf seinen Namen das Konto auch anlegen und Dir dann das Sparbuch aushändigen.
Nun zu einem anderen Hinweis in diesem Thread. Die Zinsfreistellung muss vom Kontoinhaber beantragt werden. Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters ist dieser verpflichtet diese Zinsen an den Mieter zu erstatten. Eine Verrechnung der Zinssteuer ist dem Mieter bei seiner Steuererklärung dann nicht möglich, wenn das Konto auf den Namen des Vermieters geführt wird. Da aber durch Steuererklärung diese Zinsen wieder erstattet werden, muss der Vermieter die Zinsen an den Mieter weitergeben oder auf dessen Konto belassen bezw. am Ende erstatten.
Eine Nichterstattung wäre eine unerlaubte Bereicherung.
Gruss Günter