Welche Art Konto für die Mietkaution?

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2004

liebes orakel,

wenn man als vermieter die kaution des mieters anlegen will, welche art konto eignet sich da?
macht z.b. auch ein konto bei 'ner direktbank sinn ... z.b. ING DiBa? die bieten ja 2,5% zinsen! und eine niedergelassene bank braucht man doch für diesen zweck nicht, oder? was meint ihr?

lg, pit

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Welche Art Konto für die Mietkaution?

    liebes orakel,

    wenn man als vermieter die kaution des mieters anlegen will,
    welche art konto eignet sich da?
    macht z.b. auch ein konto bei 'ner direktbank sinn ... z.b.
    ING DiBa? die bieten ja 2,5% zinsen! und eine niedergelassene
    bank braucht man doch für diesen zweck nicht, oder? was meint
    ihr?

    Hallo Pit,

    bei welcher Bank das Geld angelegt wird ist wurscht. Es muss nur getrennt vom Vermögen des Vermieters als "Kautionskonto" deklariert angelegt werden.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Welche Art Konto für die Mietkaution?

      Hallo günter,

      habe eben bei der diba angerufen und denen erklärt, daß ich ein kautionskonto für meinen mieter eröffnen will. die haben mir dann aber gesagt, daß der mieter das kautionskonto (ohne vollmacht) eröffnen müßte, und ich dann als 2. kontoinhaber (mit vollmacht) eingetragen werde.

      andersherum (ich eröffne konto) würde ich (theoretisch) wegen hinterschlagung, geldwäschegesetz, freistellungsauftrag, steuerhinterziehung usw. ärger bekommen können.

      wird das wirklich so heiß gegessen?

      lg, pit

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Freistellung

        Hoi Pit!
        vor ein paar Wochen war dazu ein Bericht im TV....
        habe leider nur mit einem Auge hingeschaut und wohl auch nur mit einem Ohr!
        Problem war der Freistellungsauftrag.....
        wenn ich mich recht erinnere, hatte der Mieter dort noch riesige Freibeträge, der Vermieter musste jedoch die 30% zahlen.....
        Somit bekam der Mieter nicht alle Zinsen, die ihm zugestanden hätten....

        vielleicht hat das jemand verfolgt und weiss etwas mehr??????

        LG Ulli, auch Mieterin, die aber keine Kaution hinterlegen brauchte.......oder doch?????? *grübel* ist ja schon 13 Jahre her.....

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re: Freistellung

          Hallo zusammen,

          manchmal frage ich mich ob sich alle Banker immer so kompliziert ausgedrückt haben oder ob das hier nur so wiedergegeben wird.

          Daher mal ganz allgemein was überhaupt möglich ist (und ausserdem aus §24 KWG bankkonform ist):

          Es gibt die Möglichkeit ein Mietkautionskonto auf den Namen des Mietrs zu eröffnen. Hier wird der Vermieter als Treuhänder mit verschlüsselt - nicht als Kontomitinhaber. So ein Konto fließt in den FSA des Mieters mit ein.
          Nur der Vermieter kann das Sparbuch auflösen.

          Dann gibt es die Möglichkeit ein Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters zu eröffnen. Hier wird der Mieter als "Mieter" mit in den Vertrag aufgenommen (und im System als Treugeber verschlüsselt) - also auch nicht als Kontomitinhaber.
          Dieses Geld muss getrennt vom Geld des Vermieters aufbewahrt werden und kann daher nicht in irgendeinen FSA einfließen.
          Der Vermieter erhält eine Steuerbescheinigung die er dem Mieter weitergeben muss (zumindest sollte), damit dieser das bei seiner EK-Steuererklärung geltend machen kann.

          Gruß Ivo

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Welche Art Konto für die Mietkaution?

        Hallo Pit, habe eben bei der diba angerufen und denen erklärt, daß ich
        ein kautionskonto für meinen mieter eröffnen will. die haben
        mir dann aber gesagt, daß der mieter das kautionskonto (ohne
        vollmacht) eröffnen müßte, und ich dann als 2. kontoinhaber
        (mit vollmacht) eingetragen werde.

        andersherum (ich eröffne konto) würde ich (theoretisch) wegen
        hinterschlagung, geldwäschegesetz, freistellungsauftrag,
        steuerhinterziehung usw. ärger bekommen können.
        Der Vermieter kann auch das Konto anlegen. Das spielt überhaupt keine Rolle. Er muss das Geld nur getrennt von seinem Vermögen anlegen. Wenn Du ein Konto anlegen willst und Dich zur Bank begibst und dort auch erklärst, dass es ein Kautionskonto sein soll, wird die Bank Dir das richtige Kontoeröffnungsformular geben. Natürlich wird, wenn Du das Konto eröffnest, das Konto auf Deinen Namen angelegt. Der Mieter kann natürlich auf seinen Namen das Konto auch anlegen und Dir dann das Sparbuch aushändigen.

        Nun zu einem anderen Hinweis in diesem Thread. Die Zinsfreistellung muss vom Kontoinhaber beantragt werden. Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters ist dieser verpflichtet diese Zinsen an den Mieter zu erstatten. Eine Verrechnung der Zinssteuer ist dem Mieter bei seiner Steuererklärung dann nicht möglich, wenn das Konto auf den Namen des Vermieters geführt wird. Da aber durch Steuererklärung diese Zinsen wieder erstattet werden, muss der Vermieter die Zinsen an den Mieter weitergeben oder auf dessen Konto belassen bezw. am Ende erstatten.

        Eine Nichterstattung wäre eine unerlaubte Bereicherung.

        Gruss Günter

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