Könnte Vermieter Fahrrad in Garage verbieten

Hallo,
angenommen ein Mieter wohnt 5 Jahre in einem 3 Familien Haus, das über eine Garage verfügt.
Beim Einzug erhielt er vom Vermieter den Schlüssel der Garage und den Hinweis das diese den Mietern als Fahrradgarage dient.
Das wird jedoch nicht im Mietvertrag vermerkt.
Und nun mal angenommen er verkauft das Haus und der neue Besitzer saniert nach etwa weiteren 2 Jahren die untere Wohnung und ist nun der Meinung das die Garage nur zu dieser gehöre. Könnte er dann den anderen beiden Mietparteien das Recht der Garagennutzung entziehen.
Gruß Olaf

Hallo,

kommt darauf an. Der frühere Mieter hat die Garage zur Nutzung für Fahrräder zwar erlaubt, aber vertraglich wurde nichts vereinbart.

Hier müssen die Mieter nachweisen, dass der frühere Vermieter die Garage als Fahrradraum zugewiesen hat. Dies sollte schriftlich erfolgen. Bestätigt er die Zusage muss sich auch der jetzige Eigentümer daran halten. Gibt es keine Bestätigung muss die Garage freigegeben werden.

Gruss Günter

angenommen ein Mieter wohnt 5 Jahre in einem 3 Familien Haus,
das über eine Garage verfügt.
Beim Einzug erhielt er vom Vermieter den Schlüssel der Garage
und den Hinweis das diese den Mietern als Fahrradgarage dient.
Das wird jedoch nicht im Mietvertrag vermerkt.
Und nun mal angenommen er verkauft das Haus und der neue
Besitzer saniert nach etwa weiteren 2 Jahren die untere
Wohnung und ist nun der Meinung das die Garage nur zu dieser
gehöre. Könnte er dann den anderen beiden Mietparteien das
Recht der Garagennutzung entziehen.
Gruß Olaf