Beschwerdebrief: wie verfassen?

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2004



Hallo zusamm`,



angenommen man habe beim Übergabeprotololl unterschrieben, in dem steht, dass keine Mängel vorliegen. Nach 2! Wochen merkt man aber, dass es doch manche Dinge gibt, die doch nicht ok sind. Schreibt man da am besten an den Mieter einen Bericht? Ich will nicht,dass es heißt ich habe die Sachen beschädigt oder ich sei schuld, obwohl schon die Mängel bzw. Schäden vorher da waren.

OK Danke an alle, die mir helfen können

Eva

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschwerdebrief: wie verfassen?



    Hallo zusamm`,



    angenommen man habe beim Übergabeprotololl unterschrieben, in
    dem steht, dass keine Mängel vorliegen. Nach 2! Wochen merkt
    man aber, dass es doch manche Dinge gibt, die doch nicht ok
    sind. Schreibt man da am besten an den Mieter einen Bericht?
    Ich will nicht,dass es heißt ich habe die Sachen beschädigt
    oder ich sei schuld, obwohl schon die Mängel bzw. Schäden
    vorher da waren.

    OK Danke an alle, die mir helfen können

    Hallo Eva,

    die Briefmarke und die Zeit kannst Du Dir ersparen. Ein Protokoll ohne Mängel heisst auch nach 2 Wochen "keine Mängel". Hier gibt es keine Chance noch etwas zu erreichen, es sei denn der Mieter würde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nachträglich bereit sein Mängel anzuerkennen.

    Der Mieter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht im Übergabeprotokoll erwähnt sind ( BGH NJW 83, 446 ). Der Vermieter kann auch keine Einwendungen erheben und erklären, er habe nachträglich weitere Mängel festgestellt. Vom Vermieter ist bei der Übergabe der Wohnung zu erwarten, dass er diese mit der notwendigen Sorgfalt vornimmt ( LG Braunschweig WM 97, 470 ).

    Gruss Günter

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