Re: Instandhaltung/Renovierung
Hallo,
ein Mieter hat fristgerecht seine Kündigung eingereicht.
Er erhält vom Vermieter eine Kündigungsbestätigung, die
folgenden Hinweis enthält:
"Die Bestätigung gilt mit der Maßgabe, dass sich Ihre Wohnung
unter Einhaltung der geltenden Instandhaltungsfristen in einem
vertragsgerechten Zustand befindet"
Vorab, wenn die Kündigungordnungsgemäss vorgelegt ist und die Fristen beachtet sind, kann der Vermieter nicht unter Bedingungen der Kündigung zustimmen. Dann muss er die Kündigung akzeptieren. Basta !
In dem Mietvertrag gibt es die Klausel, die Küche und das Bad
alle 3 Jahre zu streichen, alle anderen Räume alle 5 Jahre.
Im Hinblick auf dieses Urteil kann niemand die Frage beantworten. Es fehlt der Hinweis, seit wann das Mietverhältnis besteht, wer bei Einzug renoviert hat, wann zuletzt renoviert wurde, ob Tapeten und Wände farbig sind oder weiss, was zum Ende des Vertrages vereinbart ist und vor allem wie lautet die Vereinbarung genau "alle 3 Jahre usw.. ?
Nun gibt es ja ein neues Urteil, dass diese Pflicht zur
Renovierung aufgehoben hat.
nein, dieses Urteil hat nur ganz bestimmtze Formulierungen in Mietverträgen als unwirksam erklärt. Daher muss man genau wissen, was bei der Frist genau steht. Vor allem nachsehen, ob im Mietvertrag gar der Hinweis steht, dass der Mieter belegen muss, dass er die Arbeiten entsprechend der Fristen durchgeführt hat.
Wie soll sich der Vermieter verhalten?
Muss er die Räume streichen? In diesem Fall wären es Küche und
Bad, die nicht "Streich-Bedürftig" aussehen.
Hier kommt es zuerst einmal auf die Wirksamkeit der Vereinbarung an. Vor allem, wie ist die Rolle des Fragestellers zu sehen, der von sich als einmal Mieter und dann Vermieter schreibt.
Wie sieht es aus mit gebohrten Löchern in Wänden?
diese sind zu verschliessen
Gruss Günter