anteilige Einbehaltung der Mietkaution
Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2004
Hallo zusammen,
angenommen wird der folgende Fall:
Eine Mieterin mindert wegen Umbauarbeiten (Einbau neuer Türen und Fenster incl. Mauerdurchbrüchen) die Monatsmiete (in einem Monat um 20 % , im nächsten - zwischenzeitlich wurde zumindest das Mauerwerk grob verputzt - um 10 %). Die Arbeiten machen ein normales Bewohnen des größten Wohnraumes (Wohnzimmer) sowie von Diele und Hausflur aufgrund von Schmutz und Lärm nicht möglich und ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge.
Die Vermieterin erhebt Einspruch gegen die Mietminderung, meint sie doch, die Mieterin habe sich mit den angekündigten Umbauarbeiten schließlich einverstanden erklärt (m. E. blieb der Mieterin doch ohnehin nichts anderes übrig).
Zwischenzeitlich ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen und erwartet die Rückzahlung der geleisteten Kaution.
Die Vermieterin leistet die Rückzahlung, behält ihrerseits jedoch den Gegenwert in Höhe der Mietminderung für sich zurück.
Darf eine Mietminderung wegen Umbauarbeiten überhaupt mit einer Kaution verrechnet werden? Wie geht man in einem solchen Fall jetzt am besten weiter vor?
Danke vorab für eure Antwort(en)
Kirsten
