Hallo zusammen,
angenommen wird der folgende Fall:
Eine Mieterin mindert wegen Umbauarbeiten (Einbau neuer Türen und Fenster incl. Mauerdurchbrüchen) die Monatsmiete (in einem Monat um 20 % , im nächsten - zwischenzeitlich wurde zumindest das Mauerwerk grob verputzt - um 10 %). Die Arbeiten machen ein normales Bewohnen des größten Wohnraumes (Wohnzimmer) sowie von Diele und Hausflur aufgrund von Schmutz und Lärm nicht möglich und ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge.
Die Vermieterin erhebt Einspruch gegen die Mietminderung, meint sie doch, die Mieterin habe sich mit den angekündigten Umbauarbeiten schließlich einverstanden erklärt (m. E. blieb der Mieterin doch ohnehin nichts anderes übrig).
Zwischenzeitlich ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen und erwartet die Rückzahlung der geleisteten Kaution.
Die Vermieterin leistet die Rückzahlung, behält ihrerseits jedoch den Gegenwert in Höhe der Mietminderung für sich zurück.
Darf eine Mietminderung wegen Umbauarbeiten überhaupt mit einer Kaution verrechnet werden? Wie geht man in einem solchen Fall jetzt am besten weiter vor?
Danke vorab für eure Antwort(en)
Kirsten
Hallo Kirsten,
angenommen wird der folgende Fall:
Eine Mieterin mindert wegen Umbauarbeiten (Einbau neuer Türen
und Fenster incl. Mauerdurchbrüchen) die Monatsmiete (in einem
Monat um 20 % , im nächsten - zwischenzeitlich wurde zumindest
das Mauerwerk grob verputzt - um 10 %). Die Arbeiten machen
ein normales Bewohnen des größten Wohnraumes (Wohnzimmer)
sowie von Diele und Hausflur aufgrund von Schmutz und Lärm
nicht möglich und ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge.
Die Vermieterin erhebt Einspruch gegen die Mietminderung,
meint sie doch, die Mieterin habe sich mit den angekündigten
Umbauarbeiten schließlich einverstanden erklärt (m. E. blieb
der Mieterin doch ohnehin nichts anderes übrig).
Zwischenzeitlich ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen
und erwartet die Rückzahlung der geleisteten Kaution.
Die Vermieterin leistet die Rückzahlung, behält ihrerseits
jedoch den Gegenwert in Höhe der Mietminderung für sich
zurück.
Darf eine Mietminderung wegen Umbauarbeiten überhaupt mit
einer Kaution verrechnet werden? Wie geht man in einem solchen
Fall jetzt am besten weiter vor?
Nein, die Vermietrin darf hier keine Verrechnung vornehmen. Die Mietminderung war berechtigt. Ob sie der Höhe nach begründet war ist aus der Darstellung eigentlich zu verneinen. Hier hätte eine höhere Mietminderung vorhgenommen werden können. Zumindest ist die Mietminderung an der unteren Grenze. Es ist unerheblich ob die Mieterin der Bauarbeiten zustimmt. Sie verliert durch die Zustimmung den Anspruch auf Mietminderung nicht. Fordere die Vewrmieetrin auf, die Restkaution innerhalb zwei Wochen zu überweisen, da sonst ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren beantragt wird. Jedoch beachten, dass mindestens sechs Monate vergangen sind seit dem Auszug und keine Nachforderderungen aus Nebenkosten zu erwarten sind.
Gruss Günter