anteilige Einbehaltung der Mietkaution

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2004

Hallo zusammen,

angenommen wird der folgende Fall:

Eine Mieterin mindert wegen Umbauarbeiten (Einbau neuer Türen und Fenster incl. Mauerdurchbrüchen) die Monatsmiete (in einem Monat um 20 % , im nächsten - zwischenzeitlich wurde zumindest das Mauerwerk grob verputzt - um 10 %). Die Arbeiten machen ein normales Bewohnen des größten Wohnraumes (Wohnzimmer) sowie von Diele und Hausflur aufgrund von Schmutz und Lärm nicht möglich und ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge.

Die Vermieterin erhebt Einspruch gegen die Mietminderung, meint sie doch, die Mieterin habe sich mit den angekündigten Umbauarbeiten schließlich einverstanden erklärt (m. E. blieb der Mieterin doch ohnehin nichts anderes übrig).

Zwischenzeitlich ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen und erwartet die Rückzahlung der geleisteten Kaution.

Die Vermieterin leistet die Rückzahlung, behält ihrerseits jedoch den Gegenwert in Höhe der Mietminderung für sich zurück.

Darf eine Mietminderung wegen Umbauarbeiten überhaupt mit einer Kaution verrechnet werden? Wie geht man in einem solchen Fall jetzt am besten weiter vor?

Danke vorab für eure Antwort(en)

Kirsten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: anteilige Einbehaltung der Mietkaution

    Hallo Kirsten, angenommen wird der folgende Fall:

    Eine Mieterin mindert wegen Umbauarbeiten (Einbau neuer Türen
    und Fenster incl. Mauerdurchbrüchen) die Monatsmiete (in einem
    Monat um 20 % , im nächsten - zwischenzeitlich wurde zumindest
    das Mauerwerk grob verputzt - um 10 %). Die Arbeiten machen
    ein normales Bewohnen des größten Wohnraumes (Wohnzimmer)
    sowie von Diele und Hausflur aufgrund von Schmutz und Lärm
    nicht möglich und ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge.

    Die Vermieterin erhebt Einspruch gegen die Mietminderung,
    meint sie doch, die Mieterin habe sich mit den angekündigten
    Umbauarbeiten schließlich einverstanden erklärt (m. E. blieb
    der Mieterin doch ohnehin nichts anderes übrig).

    Zwischenzeitlich ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen
    und erwartet die Rückzahlung der geleisteten Kaution.

    Die Vermieterin leistet die Rückzahlung, behält ihrerseits
    jedoch den Gegenwert in Höhe der Mietminderung für sich
    zurück.

    Darf eine Mietminderung wegen Umbauarbeiten überhaupt mit
    einer Kaution verrechnet werden? Wie geht man in einem solchen
    Fall jetzt am besten weiter vor?
    Nein, die Vermietrin darf hier keine Verrechnung vornehmen. Die Mietminderung war berechtigt. Ob sie der Höhe nach begründet war ist aus der Darstellung eigentlich zu verneinen. Hier hätte eine höhere Mietminderung vorhgenommen werden können. Zumindest ist die Mietminderung an der unteren Grenze. Es ist unerheblich ob die Mieterin der Bauarbeiten zustimmt. Sie verliert durch die Zustimmung den Anspruch auf Mietminderung nicht. Fordere die Vewrmieetrin auf, die Restkaution innerhalb zwei Wochen zu überweisen, da sonst ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren beantragt wird. Jedoch beachten, dass mindestens sechs Monate vergangen sind seit dem Auszug und keine Nachforderderungen aus Nebenkosten zu erwarten sind.

    Gruss Günter

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