Kaution

Von: , Frage gestellt am So, 31. Okt 2004

HAllo Ihr

mal angenommen ich kündige meine alte Wohnun mit der 3 Monatigen Kündigungsfrist, brauche aber meine Kaution von der alten Wohnung für die neue Wohnung ein Wunsch des neuen Vermieters. Kann/darf der alte Vermieter die Kaution bis zum letzten Tag einbehalten? wie ist es mit den Zinsen es ist leider kein Kautionssparbuch angelegt worden :-( kann ich sie trotzdem von ihm die Zinsen verlangen?
und wo bekomm ich einen blanko Mietvertrag her??

Danke für eure Infomartion :-)))
gruß Susan

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kaution

    1. Der neue Vermieter verlang eine Kaution, die abhängig ist von der Kaltmiete (i.d.R. das 2 oder 3-fache der Nettokaltmiete) - diese Kaution hat mit der beim alten Vermieter hinterlegten überhaupt nichts zu tun.
    2.Der alte Vermieter kann die Kaution mind. bis 1 Monat nach Auszug behalten (obwohl es dazu keine rechtliche Regelung gibt "Angemessener Zeitraum"). Er wird die Kaution frühestens bei der Wohnungsrückgabe rausrücken können, wenn definitiv keine Nachforderungen zu erwarten sind. Die Zinsen muss er jedoch zuvor von der Bank eintragen lassen und sie stehen selbstverständlich Dir zu.
    3. Wenn er kein Sparbuch angelegt hat muss er Dir die Zinsen so berechnen, wie es eine Bank gemacht hätte (Sparbuch mit gesetzl. Kündigungsfrist ca. 1,5 Prozent !!!). Musst Du mal bei Deiner Bank nachfragen.
    4. Blanko-Mietverträge gibt es im Schreibwarenhandel oder bei den Mietervereinen.

    Alternative, wenn Du die Kaution für die neue Wohnung z.Zt. nicht aufbringen kannst bzw. erst wenn Du die alte Kaution zurück hast: Eine Bankbürgschaft Deiner Bank für den neuen Vermieter. Dafür zahlst Du bei der Bank einen gewissen kleinen Betrag (10-20 € pro Quartal vermutl.). Musst Du aber mit Deiner Bank vereinbaren - und später dann evtl. durch die Hinterlegungskaution ablösen.

    Auch hier ist zu beachten: besser Du legst das Geld auf einem speziellen Sparbuch an (die Bank kennt das) und gibst dann das Sparbuch dem Vermieter als Sicherheit.

    MfG
    M.Fenner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaution - Wartezeit beachten -

    Hallo Susan, mal angenommen ich kündige meine alte Wohnun mit der 3
    Monatigen Kündigungsfrist, brauche aber meine Kaution von der
    alten Wohnung für die neue Wohnung ein Wunsch des neuen
    Vermieters. Kann/darf der alte Vermieter die Kaution bis zum
    letzten Tag einbehalten? wie ist es mit den Zinsen es ist
    leider kein Kautionssparbuch angelegt worden :-( kann ich sie
    trotzdem von ihm die Zinsen verlangen?
    und wo bekomm ich einen blanko Mietvertrag her??
    Der Mietr kann die Kaution bis zu sechs Monaten zurückbehalten. Er darf sie auf jeden Fall bis zur Wohnungsübergabe zurückhalten.

    Werden bei der Wohnungsübergabe weder Mängel/Schäden festgestellt und gibt es auch keine Betriebskostennachforderung ist innerhalb einer angemessenen Frist, wobei man durchaus drei Monate unterstellen darf, weil ggfls. im Interesse des Mieters das Kautionsgeld zuerst wegen der Höhe der Zinsen gekündigt werden muss, die Kaution abzurechnen.

    Ist mit einer Nachforderung der Betriebskosten zu rechnen darf der Vermieter auf jeden Fall einen bestimmten Betrag von der Kaution zurückhalten. Je nach Höhe der zu erwartenden Nachforderung kann der Mieter eine Teilerstattung verlangen.

    Da immer wieder behauptet wird, der Vermieter dürfe die Kaution nicht zurückhalten zur Abrechnung bitte zu unterscheiden. Der Vermieter kann keine Aufrechnung der Kaution erklären, er kann aber jederzeit ein Zurückbehaltungsrecht eines Teils oder der gesamten Kaution erklären.

    Gruss Günter

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