Re: Kaution - Wartezeit beachten -
Hallo Susan,
mal angenommen ich kündige meine alte Wohnun mit der 3
Monatigen Kündigungsfrist, brauche aber meine Kaution von der
alten Wohnung für die neue Wohnung ein Wunsch des neuen
Vermieters. Kann/darf der alte Vermieter die Kaution bis zum
letzten Tag einbehalten? wie ist es mit den Zinsen es ist
leider kein Kautionssparbuch angelegt worden :-( kann ich sie
trotzdem von ihm die Zinsen verlangen?
und wo bekomm ich einen blanko Mietvertrag her??
Der Mietr kann die Kaution bis zu sechs Monaten zurückbehalten. Er darf sie auf jeden Fall bis zur Wohnungsübergabe zurückhalten.
Werden bei der Wohnungsübergabe weder Mängel/Schäden festgestellt und gibt es auch keine Betriebskostennachforderung ist innerhalb einer angemessenen Frist, wobei man durchaus drei Monate unterstellen darf, weil ggfls. im Interesse des Mieters das Kautionsgeld zuerst wegen der Höhe der Zinsen gekündigt werden muss, die Kaution abzurechnen.
Ist mit einer Nachforderung der Betriebskosten zu rechnen darf der Vermieter auf jeden Fall einen bestimmten Betrag von der Kaution zurückhalten. Je nach Höhe der zu erwartenden Nachforderung kann der Mieter eine Teilerstattung verlangen.
Da immer wieder behauptet wird, der Vermieter dürfe die Kaution nicht zurückhalten zur Abrechnung bitte zu unterscheiden. Der Vermieter kann keine Aufrechnung der Kaution erklären, er kann aber jederzeit ein Zurückbehaltungsrecht eines Teils oder der gesamten Kaution erklären.
Gruss Günter