Sonderkündigungsrecht im 2 Familienhaus

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Nov 2004

Hallo,

angenommen ich würde seit 9 Jahren in einem 2 Familienhaus zusammen
mit meinem Vermieter wohnen und er würde mir grundlos kündigen.

Wie lange könnte ich dann noch wohnen bleiben ?

Wie wäre es wenn er einen Kündigungsgrund hätte ?

Danke für eine Antwort.

Herzl.Gruß
Acelius

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Sonderkündigungsrecht im 2 Familienhaus

    Hallo,

    angenommen ich würde seit 9 Jahren in einem 2 Familienhaus
    zusammen
    mit meinem Vermieter wohnen und er würde mir grundlos
    kündigen.

    Wie lange könnte ich dann noch wohnen bleiben ?

    Wie wäre es wenn er einen Kündigungsgrund hätte ?
    Hallo,

    die Frage kann nur mit äusserster Vorsicht beantwortet werden. Unklar ist hier, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Sind gesetzliche Kündigungsfristen vereinbart dann sind es drei Monate. Steht im Mietvertrag, dass sich die Kündigungsfrist jeweils nach 5 und nach 8 Jahren um jeweils weitere drei Monate verlängert, dann sind es neun Monate. Dies gilt dann unter der Voraussetzung, dass der Vermieter das Mietverhältnis nach § 573 BGB und entweder Eigenbedarf erklärt, eine erhebliche Verletzung der Vertragspflichten behauptet ( was er beweisen muss ) oder andere erhebliche Gründe hat. Dem Mieter steht hier ein Widerspruchsrecht gem § 574 BGB zu.

    Wenn jedoch der Vermieter nach § 573 a BGB kündigt und begründet, dass er die Kündigung einzig und allein auf diesen § 573 a stützt und ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt verlängert sich die gesetzlich oder mietvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Hier kann kein Widerspruch erhoben werden.

    Gruss Günter

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