Hallo! Wisst ihr den genauen Kündigungstermin und wenn ja, wie weit weicht dieser vom 31.Mai 2005 (bzw 01.06.2005) ab?
Da schliesst einer einen Mietvertrag am 01.10.1998 ab und bindet sich vertraglich bis zum 01.10.2003. Dann endet der Vertrag.
Das Mietverhältnis verlängert sich aber jeweils um „12 Monate“, wenn eine Partei nicht spätestens „6 Monate“ vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
Das zu dem Vertraglichen. Vertragsabschluss vor 2001 und damit aus der 3 Monats-Regelung heraus. Aber wann muss der Mieter hier spätestens kündigen um am 01.06.2005 die Wohnung wechseln zu können (keine weiteren besonderen Umstände).
Eure fachmännische Meinung ist gefragt.
Mann und Frau sind gespannt…
ich weis es *hüpf*
So grob geraten am 31.5.04 zum 1.6.05 
Da am 1.10 wieder ein Mietvertrag für 1 Jahr eingegangen wird.
Dies bedeutet du kommst frühestens 31.10.06 raus aus den Vertrag.
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Hallo,
die nächste Frist ist der 30.09.2005, zu dem ordnungsgemäss gekündigt werdne kann. Zu diesem Termin muss sechs Monate zuvor gekündigt werden. Daher muss die Kündigung spätestens am 31.03.2005 abgehen.
Will der Mieter nun vor Ablauf der Befristung ausziehen wird er, will er schon zum 31.05.2005 die Wohnung wechseln, mit seinem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schliessen müssen oder er lässt sich schriftlich vom Vermieter die Nachmieterstellung ab 01.06.2005 bestätigen. Eine Kündigung zum 31.05.2005 muss der Vermieter nicht annehmen.
Gruss Günter
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Hi,
wie hast Du denn das ausgerechnet ? Denn es wird am 01.10. kein weiterer Mietvertrag eingegangen, sondern der Mietvertrag verlängert sich um weitere 12 Monate und muss vor dem Ende der zwölf Monate dann sechs Monate vor dem 30.09.2005 gekündigt werden.
Gruss Günter
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Hallo Günter,
trifft hier die 1/2 jährliche Kündigungsfrist deswegen zu, weil sie in Worten „6Monate“ im Vertrag stehen oder weil der Mieter seit über 5 Jahren dort wohnt und die „neue Regelung“ (seit 2001 3Monate und ab 5.Jahr +weitere 3Monate) zutrifft?
Gruss mib
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Hallo! Wisst ihr den genauen Kündigungstermin und wenn ja, wie
weit weicht dieser vom 31.Mai 2005 (bzw 01.06.2005) ab?
Da schliesst einer einen Mietvertrag am 01.10.1998 ab und
bindet sich vertraglich bis zum 01.10.2003. Dann endet der
Vertrag.
Das Mietverhältnis verlängert sich aber jeweils um „12
Monate“, wenn eine Partei nicht spätestens „6 Monate“ vor
Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
Das zu dem Vertraglichen. Vertragsabschluss vor 2001 und damit
aus der 3 Monats-Regelung heraus. Aber wann muss der Mieter
hier spätestens kündigen um am 01.06.2005 die Wohnung wechseln
zu können (keine weiteren besonderen Umstände).
Eure fachmännische Meinung ist gefragt.
Mann und Frau sind gespannt…
Hallo,
die nächste Frist ist der 30.09.2005, zu dem ordnungsgemäss
gekündigt werdne kann. Zu diesem Termin muss sechs Monate
zuvor gekündigt werden. Daher muss die Kündigung spätestens am
31.03.2005 abgehen.
Will der Mieter nun vor Ablauf der Befristung ausziehen wird
er, will er schon zum 31.05.2005 die Wohnung wechseln, mit
seinem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schliessen müssen
oder er lässt sich schriftlich vom Vermieter die
Nachmieterstellung ab 01.06.2005 bestätigen. Eine Kündigung
zum 31.05.2005 muss der Vermieter nicht annehmen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
trifft hier die 1/2 jährliche Kündigungsfrist deswegen zu,
weil sie in Worten „6Monate“ im Vertrag stehen oder weil der
Mieter seit über 5 Jahren dort wohnt und die „neue Regelung“
(seit 2001 3Monate und ab 5.Jahr +weitere 3Monate) zutrifft?
Hi,
wie Du hingewiesen hast, ist vereinbart, dass das Mietverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann. Die drei Monate gelten ab 01.09.2001 nur, wenn in Altverträgen auf die „gesetzliche Kündigungsfrist“ hingewiesen wird.
Gruss Günter