Mietrecht - Holzboden verlegen

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 1. Nov 2004
Angenommen, ein Mieter hätte einen Teppichboden in seinem Wohnzimmer und angenommen er wollte einen Holzboden verlegen. Müsste dieser Mieter das Einverständnis seines Vermieters haben? Wir gehen davon aus, der Mieter würde den Boden auf Wunsch des Vermieters bei einem Auszug wieder entfernen?????

4 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht - Holzboden verlegen
    Hallo Katrin! Angenommen, ein Mieter hätte :einen Teppichboden in seinem
    Wohnzimmer und angenommen er :wollte einen Holzboden :verlegen.
    Müsste dieser Mieter das :Einverständnis seines :Vermieters haben?
    Wir gehen davon aus, der :Mieter würde den Boden auf
    Wunsch des Vermieters bei :einem Auszug wieder :entfernen?
    Willst Du die Späne vom Abhobeln der Türen aufbewahren, um sie später wieder anzukleben? Spaß beiseite: Ein Holzboden gleich welcher Art wird dicker als Teppichboden sein. Türen müssen also gekürzt/abgehobelt werden. Mit der Entfernung des Holzbodens ist es also hinterher nicht getan.

    Aus meiner Sicht brauchst Du eine Genehmigung vom Vermieter, die beinhalten sollte, daß der Holzfußboden nach Auszug in der Wohnung bleiben kann.

    Gruß
    Wolfgang
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    • (abgemeldet) nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht - Holzboden verlegen
      Hi
      ... esseidenn die Schwellen sind ausreichend hoch...
      Aber: für wen es kein Problem ist türen zu kürzen, für den sollte es auch kein Problem sein sie wieder zu verlängern.
      HH
      • nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Mietrecht - Holzboden verlegen
        [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]
  2. (abgemeldet) nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Mietrecht - Holzboden verlegen
    Angenommen, ein Mieter hätte einen Teppichboden in seinem
    Wohnzimmer und angenommen er wollte einen Holzboden verlegen.
    Müsste dieser Mieter das Einverständnis seines Vermieters
    haben? Wir gehen davon aus, der Mieter würde den Boden auf
    Wunsch des Vermieters bei einem Auszug wieder entfernen?????
    Hallo,

    hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Einerseits aus der Sicht, dass hier möglicherweise die Türe verkürzt werden müssen aber vor allem auch dann, wenn es weitere Mieter im Haus gibt und diese möglicherweise durch Trittschallgeräusche beeinträchtigt werden.

    Im Übrigen haftet der Vermieter später für Mietminderungen von anderen Mietern bei Trittschallgeräuschen, wenn er die Änderung des Belages erlaubt hat. Ohne Erlaubnis haftet der Mieter. Und nicht zu vergessen. Wer einen Teppicboden ausbaut und einen Holzfussboden einbaut kann diesen Belag nicht einfach bei Auszug mitnehmen. Es sei denn, der Belag soll auf dem Teppichboden verlegt werden.

    Gruss Günter
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