Re: Mietrecht - Holzboden verlegen
Angenommen, ein Mieter hätte einen Teppichboden in seinem
Wohnzimmer und angenommen er wollte einen Holzboden verlegen.
Müsste dieser Mieter das Einverständnis seines Vermieters
haben? Wir gehen davon aus, der Mieter würde den Boden auf
Wunsch des Vermieters bei einem Auszug wieder entfernen?????
Hallo,
hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Einerseits aus der Sicht, dass hier möglicherweise die Türe verkürzt werden müssen aber vor allem auch dann, wenn es weitere Mieter im Haus gibt und diese möglicherweise durch Trittschallgeräusche beeinträchtigt werden.
Im Übrigen haftet der Vermieter später für Mietminderungen von anderen Mietern bei Trittschallgeräuschen, wenn er die Änderung des Belages erlaubt hat. Ohne Erlaubnis haftet der Mieter. Und nicht zu vergessen. Wer einen Teppicboden ausbaut und einen Holzfussboden einbaut kann diesen Belag nicht einfach bei Auszug mitnehmen. Es sei denn, der Belag soll auf dem Teppichboden verlegt werden.
Gruss Günter