Alter Teppichboden
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Nov 2004
Nehmen wir mal folgendes an: Ein Mieter mietet eine Wohnung an und bei der Übergabe mit dem Makler wird der 25 Jahre alte Teppichboden bemängelt und dieser im Protokoll als erneuerungsbedürftig eingetragen. Die Hausverwaltung kommt zur Besichtigung und bestätigt, dass der Teppich ausgewechselt werden muß. Dann passiert drei Monate trotz mehreren telefonischen und schriftlichen Erinnerungen an die Hausverwaltung nichts.
Der Mietvertrag ist nicht mit der Hausverwaltung geschlossen, sondern mit einem privatem Vermieter.
Jetzt will der Mieter seine Miete mindern, muß er dass nochmal beim Vermieter ankündigen mit evtl. mit Frist zur Mängelbeseitigung? Laut mündlicher Aussage der Hausverwaltung liegt die Verzögerung am Vermieter.
