Re: Wohnfläche / Heizfläche
a) Bei der Nebenkostenabrechnung wird die Wohnfläche bei
Umlage / qm herangezogen. In der Wohnfläche (58 qm) ist der
Flur (10,6 qm) und 1/2 Balkonfläche (10,7/2 = 5,35 qm)
enthalten.
Ist es zulässig, dass auch "aussenliegender" Wohnbereich mit
in die Heizkostenabrechnung einfließt, bzw. welcher Bereich
gilt gesetzlich als Heizfläche?
ja, dies ist zulässig. Allerdings unter der Voraussetzung, dass jede Wohnung einen Balkon hat. Ausserdem müssen die Balkone der Größe nach gleich sein. Sonst dürfen Balkone nicht mitgerechnet werden.
b) Wird der Flur immer mit 100% angerechnet, auch wenn er von
der Gesamtwohnfläche 16,5% einnimmt?
ja, er liegt innerhalb der Wohnung und wird auch beheizt.
"Unter Beheizung versteht man nicht nur solche Räume, die auch über einen eigenen Heizkörper verfügen, sondern auch angrenzende Räume, die durch eine offenstehenden Türe indirekt beheizbar sind" Qulle: Handbuch zur Wärmekostenabrechnung Aufl. 11.
Also ist ein Flur genauso anzurechnen wie z.B. ein Wintergarten und zwar mit der Gesamtquadratmeterzahl. Dachgarten jedoch sind mit 50 % anzurechnen.
c) Falls der Balkon durch ein ummauertes Abflussrohr (ca. 40
hoch / 40 cm breit) nicht in der gesamten Länge nutzbar ist,
kann dann der Vermieter trotzdem 50% in Ansatz bringen?
Was leitet Ihr da durch bei 40 cm Breite ? Ein Balkon ist dann mit 50 % in Ansatz zu bringen wenn er einerseits überdacht ist und andererseits durch seine Lage auch einen besonderen Wert darstellt. Liegt ein Balkon an der Strassenseite einer viel befahrenen Strasse sind 50 % keinesfalls gerechtfertigt.
Gruss Günter