hausmeisterkosten

Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Nov 2004

ist das durchsetztbar?
ist ein Vermieter befugt, einfach einen Hausmeisterservice einzustellen, ohne jegliche Vorankündigung an die Mieter, obwohl eben welche ihre Kehrwoche immer gemacht haben? Und dann im nachhinnein dem Mieter vor vollendeten Tatsachen stellen, dass sie ab sofort bezahlen müssen? auch für die vorangegangenen Leistungen des Hausmeisterservices?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: hausmeisterkosten

    ist ein Vermieter befugt, einfach einen Hausmeisterservice
    einzustellen, ohne jegliche Vorankündigung an die Mieter,
    obwohl eben welche ihre Kehrwoche immer gemacht haben?
    Kann er natürlich machen, ist ja sein Haus. Und
    dann im nachhinnein dem Mieter vor vollendeten Tatsachen
    stellen, dass sie ab sofort bezahlen müssen?
    Das geht meines Wissens nur, wenn im Mietvertrag bei den Nebenkosten drin steht, dass Hausmeisterkosten abgerechnet werden. Ansonsten muss er sie selber zahlen. Wie sieht es denn mit der Hausordnung aus? Ist dort geregelt, wie die Gemeinschaftsflächen zu reinigen sind? auch für die
    vorangegangenen Leistungen des Hausmeisterservices?
    Weiß ich leider nicht.

    Gruß Jutta

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: hausmeisterkosten

    Hallo,

    wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter selbst die Kehrwoche machen kann der Vermieter zwar einen Hausmeister beschäftigen, nur die Kosten muss er selbst tragen. Zurückliegend kann der Vermieter ohne Vertragsgrundlage keine Forderungen stellen.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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