Hausverwaltung holt teures Angebot ein

Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Nov 2004

Hallo,

mal angenommen, Herr A. besitzt eine Wohnung.
Diese wird über die Stadt, also damit über die Hausverwaltung an Sozialhilfempfänger vermietet.

Nun stünde mal wieder ein Mieterwechsel an.
Der angenommene neue Mieter könnte ab Anfang Dezember einziehen.
Bei der Sichtung der Wohung hat die Hausverwaltung den schon etwas maroden Teppichboden bemängelt und schreibt Herrn A. als Wohnungsbesitzer an, dass der Teppichboden ausgewechselt werden muss, und dass die Hausverwaltung schon ein Angebot von Firma XYZ eingeholt hat.
Dieses Angebot (fast 1700 EUR für 50 qm Teppichboden inkl. entfernen des alten Teppichs) kommt Herrn A. etwas hoch vor.

Nun meine Fragen :

1.) Darf die Hausverwaltung nach belieben Angebote einholen oder muss sie auch günstige Alternativangebote berücksichtigen.

2.) Wenn die Wohnung am 1.12. wiedervermietet werden soll,
ist es dann rechtlich i.O., dass der Wohnungseigentümer Herr A. erst am 30.10. von diesem Umstand informiert wird?

Vorab Vielen Dank

Gruß

Christian

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausverwaltung holt teures Angebot ein

    1.) Darf die Hausverwaltung nach belieben Angebote einholen
    oder muss sie auch günstige Alternativangebote
    berücksichtigen.
    Wenn Dir das Angebot nicht gefällt, dann hol ein anderes ein. 2.) Wenn die Wohnung am 1.12. wiedervermietet werden soll,
    ist es dann rechtlich i.O., dass der Wohnungseigentümer Herr
    A. erst am 30.10. von diesem Umstand informiert wird?
    Das ist doch reichlich früh. Wenn der Mieter selbst kündigt, dann siehst Du den Teppichzustand am Tag der Übergabe, im Zweifel am letzten Tag des Mietverhältnisses.

  2. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausverwaltung holt teures Angebot ein

    Hallo,

    mal angenommen, Herr A. besitzt eine Wohnung.
    Diese wird über die Stadt, also damit über die Hausverwaltung
    an Sozialhilfempfänger vermietet.

    Nun stünde mal wieder ein Mieterwechsel an.
    Der angenommene neue Mieter könnte ab Anfang Dezember
    einziehen.
    Bei der Sichtung der Wohung hat die Hausverwaltung den schon
    etwas maroden Teppichboden bemängelt und schreibt Herrn A. als
    Wohnungsbesitzer an, dass der Teppichboden ausgewechselt
    werden muss, und dass die Hausverwaltung schon ein Angebot von
    Firma XYZ eingeholt hat.
    Dieses Angebot (fast 1700 EUR für 50 qm Teppichboden inkl.
    entfernen des alten Teppichs) kommt Herrn A. etwas hoch vor.

    Nun meine Fragen :

    1.) Darf die Hausverwaltung nach belieben Angebote einholen
    oder muss sie auch günstige Alternativangebote
    berücksichtigen.
    ja. Und wenn der Vermieter die Kosten zahlt ist es sein Problem. Er kann letztlich in seiner Wohnung auch einen günstigeres Angebot erinholen. Sofern aber die Kommune im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten tragen muss ist dringend anzuraten, sich wegen der Gesamtsumme nicht nur mit dem Sozialamt sondern auch mit der Prüfungsaufsicht des Amtes in Verbindung zu setzen. Bei diesem Betrag verdient wohl jemand ausser dem Lieferanten mit. Vielleicht auch die Innung einschalten. 2.) Wenn die Wohnung am 1.12. wiedervermietet werden soll,
    ist es dann rechtlich i.O., dass der Wohnungseigentümer Herr
    A. erst am 30.10. von diesem Umstand informiert wird?
    Kommt auf die Vertragsgestaltung an.

    Gruss Günter

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