Vermieter lässt Einfriedung entfernen

Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Nov 2004

Hallo zusammen,

mal angenommen, der Vermieter eines Mehrfamilienhauses lässt im Oktober dessen Einfriedung, sprich: den Gartenzaun entfernen, obwohl bekannt ist, dass die Maurerfirma, die den Zaun durch eine Mauer ersetzen soll, bis zum nächsten Frühjahr keinen Termin frei hat. Das Grundstück ist nun zu zwei Strassenseiten offen, eine davon wird täglich von hunderten Passanten frequentiert. Müssen die Mieter es dulden, dass das Grundstück und der mitgemietete Garten über mehrere Monate für jeden zugänglich sind? Dazu gesagt besteht aufgrund einer bisher erfolglosen Eigenbedarfskündigung kein sehr gutes Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter im EG, der den Garten mitgemietet hat. Ist eine Mietminderung möglich? Falls ja, nur für den EG-Mieter oder auch für die anderen?

Schon mal vielen Dank,
Silke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vermieter lässt Einfriedung entfernen

    Hallo Silke, mal angenommen, der Vermieter eines Mehrfamilienhauses lässt
    im Oktober dessen Einfriedung, sprich: den Gartenzaun
    entfernen, obwohl bekannt ist, dass die Maurerfirma, die den
    Zaun durch eine Mauer ersetzen soll, bis zum nächsten Frühjahr
    keinen Termin frei hat. Das Grundstück ist nun zu zwei
    Strassenseiten offen, eine davon wird täglich von hunderten
    Passanten frequentiert. Müssen die Mieter es dulden, dass das
    Grundstück und der mitgemietete Garten über mehrere Monate für
    jeden zugänglich sind?
    Nein, aber der Vermieter muss dann eben ein Schild aufstellen, dass das Betreten für Unbefugte nicht erlaubt ist. Die Mieter müssen sich hier zusammen an den Vermieter wenden. Sie müssen ihm erklären, dass sie diese Belästigungen nicht akzeptieren und notfalls wenn sie nicht abgestellt werden die Miete mindern.

    Dazu gesagt besteht aufgrund einer bisher erfolglosen Eigenbedarfskündigung kein sehr gutes
    Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter im EG, der den
    Garten mitgemietet hat. Ist eine Mietminderung möglich? Falls
    ja, nur für den EG-Mieter oder auch für die anderen?
    Wenn der Mieter den Garten gemietet hat, darf der Vermieter den Zaun nicht entfernen. An einen Mieterverein oder Anwalt wenden.

    Gruss Günter

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