ein/zwei problem(e) theoretischer natur, zu denen ich gerne mal eure meinung hören würde:
nehmen wir mal an, jemand wohnt in einer 1-zimmerwohnung mit sep. kleiner küche und bad. wegen feuchtigkeit in den wänden käme es dazu, dass es erforderlich wäre, das spülbecken auszubauen (= fließend wasser nur noch im bad) und einen bautrockner (welcher sagen wir mal 7-10 tage bei geschlossenenm fester laufen müßte)derart aufzustellen, dass zwar noch zugang zu kühlschrank und herd bestünde, ein tisch in der küche jedoch keinen platz mehr fände.
wäre es in einem solchen fall angemessen, von vollständiger unbrauchbarkeit des raumes auszugehen?
wäre es in einem derartigen fall angemessen und zulässig, die miete um 50% zu mindern bzw. eine minderung in dieser höhe geltend zu machen?
wie würde eine derartige minderung berechnet (d.h. würde pauschal eine monatsmiete gemindert, oder ein entsprechender tagessatz?)
also, was meint ihr? danke! fred
ein/zwei problem(e) theoretischer natur, zu denen ich gerne
mal eure meinung hören würde:
nehmen wir mal an, jemand wohnt in einer 1-zimmerwohnung mit
sep. kleiner küche und bad. wegen feuchtigkeit in den wänden
käme es dazu, dass es erforderlich wäre, das spülbecken
auszubauen (= fließend wasser nur noch im bad) und einen
bautrockner (welcher sagen wir mal 7-10 tage bei
geschlossenenm fester laufen müßte)derart aufzustellen, dass
zwar noch zugang zu kühlschrank und herd bestünde, ein tisch
in der küche jedoch keinen platz mehr fände.
wäre es in einem solchen fall angemessen, von vollständiger
unbrauchbarkeit des raumes auszugehen?
wäre es in einem derartigen fall angemessen und zulässig, die
miete um 50% zu mindern bzw. eine minderung in dieser höhe
geltend zu machen?
wie würde eine derartige minderung berechnet (d.h. würde
pauschal eine monatsmiete gemindert, oder ein entsprechender
tagessatz?)
Hallo,
vorausgesetzt dass der Mangel/die Feuchtigkeit nicht durch den Mieter verursacht wurde kann die Miete nach Tagen um 50 % gemindert werden.
Gruss Günter