Ist diese Minderung wegen Baulärm rechtens ?

Folgender Fall:

Mieter A wohnt seit 3 Jahren an einer Hauptstraße.
Seit einem halben Jahr ist in 50m Entfernung eine riesige Baustelle enstanden, weil ein großer Gebäudekomplex (Einkaufszentrum mit 30 Geschäften, Tiefgarage) gebaut wird.
Mieter A mindert die Kaltmiete um 10% wegen der Belästigung.
Die wesentlichen Belästigungen waren und sind:

  • anfänglicher Abriss- und Befestigungslärm
  • minütliche Anfahrt von großen Bauschuttlastern
  • Verlegung einer Ampel vor das Haus
  • 3 Baustellenkräne
    Die Minderung wurde schriftlich begründet und bekannt gegeben (Einschreiben + Rückschein). Der Vermieter hat darauf aber nicht reagiert.

Eine Nachbarin (Mieterin B) wollte nun auch deswegen mindern.
Sie bekam darauf von der Hausverwaltung die Antwort, dass sie dazu nicht berechtigt sei; Begründung: Der Lärmverursacher würde dem Vermieter die Mindereinnahmen einer Mietminderung nicht erstatten.

Frage 1) Ist diese letzte Behauptung richtig?
Frage 2) Nachbarin B sagt, dass Mieter A wegen seiner Minderung eine Kündigung zu befürchten habe. Stimmt das?
Frage 3) Wie ist das Nichtreagieren des Vermieters auf die Minderung des Mieters A zu bewerten?

Danke für fachkundigen Rat.

☼ Markuss ☼

Folgender Fall:

Mieter A wohnt seit 3 Jahren an einer Hauptstraße.
Seit einem halben Jahr ist in 50m Entfernung eine riesige
Baustelle enstanden, weil ein großer Gebäudekomplex
(Einkaufszentrum mit 30 Geschäften, Tiefgarage) gebaut wird.
Mieter A mindert die Kaltmiete um 10% wegen der Belästigung.
Die wesentlichen Belästigungen waren und sind:

  • anfänglicher Abriss- und Befestigungslärm
  • minütliche Anfahrt von großen Bauschuttlastern
  • Verlegung einer Ampel vor das Haus
  • 3 Baustellenkräne
    Die Minderung wurde schriftlich begründet und bekannt gegeben
    (Einschreiben + Rückschein). Der Vermieter hat darauf aber
    nicht reagiert.

Eine Nachbarin (Mieterin B) wollte nun auch deswegen mindern.
Sie bekam darauf von der Hausverwaltung die Antwort, dass sie
dazu nicht berechtigt sei; Begründung: Der Lärmverursacher
würde dem Vermieter die Mindereinnahmen einer Mietminderung
nicht erstatten.

Dann muss der Eigentümer eben den Nachbarn verklagen. Die Mietminderung dürfte sogar weit unterhalb der Möglichkeiten sein. Eine Mietminderung ist nicht davon abhängig ob der Verursacher dem Vermieter die Kosten erstattet oder nicht. Ausschlaggebend für eine Mietminderung ist einzig und allein, dass eine solche vorliegt. Woher der Vermieter und wann Schadenersatz erhält hat den Mieter nicht zu interessieren.

Frage 1) Ist diese letzte Behauptung richtig?

siehe oben, die Aussage der Hausverwaltung ist falsch.

Frage 2) Nachbarin B sagt, dass Mieter A wegen seiner
Minderung eine Kündigung zu befürchten habe. Stimmt das?

Nein, wegen Mietminderung kann nicht gekündigt werden. Der Vermieter muss in einem solchen Fall den Mieter, der die Miete gekündigt hat verklagen. Verliert der Mieter muss er die Mietminderung nachzahlen. Auch eine unberechtigte Mietminderung führt nicht zur Kündigung.

Frage 3) Wie ist das Nichtreagieren des Vermieters auf die
Minderung des Mieters A zu bewerten?

Möglicherweise als Anerkennung. Sinnvoll ist es für die Mieter, dass sie die Umstände der Lärmbelästigungen dokumentieren und was in solchen Fällen insbesondere sehr wichtig ist, man sollte stets gemeinsam eine Frage angehen und wenn Rechtsbeistand besteht sollten nach Möglichkeit die Parteien denselben Beistand haben.

Gruss Günter