Hallo meine Bekannte (alleinerziehend mit 2 Kindern) wohnte 18 Monate in einer 4 Zimmer Wohnung und bekam jetzt (4 Monate nach Auszug) mündlich von der Vermieterin Bescheid, dass sie 800 Euro für Wasser nachzahlen müßte (schriftlicher Bescheid folgt). Da sie Nebenkosten von 160 Euro bezahlte, war meine Bekannte natürlich geschockt. Diese zusätzlichen 200m³ hat sie unmöglich verbraucht. In den Jahren davor hatte sie einen Verbrauch von ca. 70m³.
Im Haus gibt es noch eine (kleinere) Wohnung mit 5 Personen und es gibt nur einen Zähler für das ganze Haus. Dieser wurde bei der Übergabe (Einzug und Auszug) nicht abgelesen!
Hat meine Bekannte eine Chance, sich gegen diese Nachzahlung zu wehren?
Gruß,
Werner
Hallo meine Bekannte (alleinerziehend mit 2 Kindern) wohnte 18
Monate in einer 4 Zimmer Wohnung und bekam jetzt (4 Monate
nach Auszug) mündlich von der Vermieterin Bescheid, dass sie
800 Euro für Wasser nachzahlen müßte (schriftlicher Bescheid
folgt). Da sie Nebenkosten von 160 Euro bezahlte, war meine
Bekannte natürlich geschockt. Diese zusätzlichen 200m³ hat sie
unmöglich verbraucht. In den Jahren davor hatte sie einen
Verbrauch von ca. 70m³.
Im Haus gibt es noch eine (kleinere) Wohnung mit 5 Personen
und es gibt nur einen Zähler für das ganze Haus. Dieser wurde
bei der Übergabe (Einzug und Auszug) nicht abgelesen!
Hat meine Bekannte eine Chance, sich gegen diese Nachzahlung
zu wehren?
Hallo,
wie und was wurde genau abgerechnet ? Hat die Mieterin die Rechnung der Wasserwerke sich vorlegen lassen ?
Gruss Günter
Hallo,
wie und was wurde genau abgerechnet ? Hat die Mieterin die
Rechnung der Wasserwerke sich vorlegen lassen ?Gruss Günter
Hallo Günter,
schriftliche Abrechnung liegt noch nicht vor. Wollte vorab erstmal wissen, ob überhaupt Chance auf Einspruch besteht, insbesondere da Wasserzähler beim Ein/Auszug nicht abgelesen wurde. Falls Antwort ohne Abrechnung nicht sinnvoll, werd ich Frage demnächst wieder einstellen, sobald Abrechnung vorliegt.
Gruß,
Werner