Kündigung nach zwangsversteigerung

Ist eine Kündigung des Mietvertrages durch einen Vermieter einer Wohnung rechtlich zulässig wenn dieser die Wohnung bei einer Zwangsversteigerung erworben hat ?
Oder muss sich ein Vermieter auch in einem solchen Fall daran halten das er nur aus
Gründen wie z.B. Eigenbedarf kündigen kann?

José

Hi,

bin zwar kein Jurist, aber Kauf bricht nicht Miete.

Will heißen, als Käufer tritt er in die bestehenden Mietverträge ein, sobald er im Grundbuch eingetragen ist.

Du musst dich auch nicht auf eine Änderung des Mietvertrages einlassen.

Wenn meine Behauptungen nicht stimmen, wird sich ja hoffentlich Günter zu Wort melden, und dies vielleicht sogar ergänzen.

Ach ja Kaution und NK-Abrechnungen laufen noch mit altem Vermieter.
Jadzia

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Ist eine Kündigung des Mietvertrages durch einen Vermieter
einer Wohnung rechtlich zulässig wenn dieser die Wohnung bei
einer Zwangsversteigerung erworben hat ?
Oder muss sich ein Vermieter auch in einem solchen Fall daran
halten das er nur aus
Gründen wie z.B. Eigenbedarf kündigen kann?

Er kann auch nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen -
realistisch ist hier die Kündigung wg.Eigenbedarf

Er hat aber ein Sonderkündigungsrecht (betr.Kündigungsfrist) - unabhängig von der Mietdauer z.Z. drei Monate.
Er muss dieses Sonderkündigungsrecht aber zum erstmöglichen Zeitpunkt warnehmen. d.h. Zuschlag erfolgt am 30.12., dann muss die Kündigung mit kompletter Begründung bis zum dritten Werktag des Januars dem Mieter zugestellt sein.

Gruß n.

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