Kaution: Wie lange darf der Vermieter einbehalten?

Liebes Orakel,

stellen wir uns einmal folgenden Sachverhalt vor:

Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag für seine Wohnung fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und bittet im Kündigungsschreiben u. a. um die pünktliche Überweisung des Mietdeponates. Der Vermieter bestätigt die Kündigung schriftlich und kündigt an, das Deponat NACH der Nebenkostenabrechnung überweisen zu wollen. Da die Nebenkostenabrechnung aber immer zum Ende des Jahres gemacht wird, und der Kündigungstermin Ende Januar ist, müsste dies ja bedeuten, dass das Deponat ELF MONATE einbehalten würde! Wäre das rechtens??? Nebenkosten wären übrigens nur Wasser, Treppenhausbeleuchtung, Müll usw., also keine Heizung oder Strom.

Na Du Orakel, was würdest Du dazu sagen?

Beste Grüße
MNoxx

Liebes Orakel,

stellen wir uns einmal folgenden Sachverhalt vor:

Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag für seine Wohnung
fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und
bittet im Kündigungsschreiben u. a. um die pünktliche
Überweisung des Mietdeponates. Der Vermieter bestätigt die
Kündigung schriftlich und kündigt an, das Deponat NACH der
Nebenkostenabrechnung überweisen zu wollen. Da die
Nebenkostenabrechnung aber immer zum Ende des Jahres gemacht
wird, und der Kündigungstermin Ende Januar ist, müsste dies ja
bedeuten, dass das Deponat ELF MONATE einbehalten würde! Wäre
das rechtens??? Nebenkosten wären übrigens nur Wasser,
Treppenhausbeleuchtung, Müll usw., also keine Heizung oder
Strom.

Na Du Orakel, was würdest Du dazu sagen?

Hallo,

der Vermieter kann in diesem Fall ein Zurückbehaltungrecht erklären. Der Mieter muss mit einer Nachforderung rechnen. Sie dürfte aber niemals so hoch sein, dass der Vermeietr z.B. bei drei Kautionen alles zurück behält. Jedoch muss der Mieter verlangen, dass ihm ein Anteil erstattet wird.

Ein derartiges Vorgehen ist jedoch nur in Einzelfällen möglich und insbesondere bei Konstellationen wie hier.

Gruss Günter

So etwas ähnliches dachte ich mir schon, der Vermieter ist bekannt dafür, das ganze Deponat einzubehalten und dann doch die eine oder andere Sache zu finden, die er über das Geld abdeckelt. Gibt es da einen Prozentsatz, den er mindestens auszahlen muss? Eine eventuelle Nachforderung bezüglich der Nebenkosten könnte lediglich Wasser und allgemeine Kosten wie Müll, Treppenhausbeleuchtung usw. sein…

Beste Grüße
MNoxx

So etwas ähnliches dachte ich mir schon, der Vermieter ist
bekannt dafür, das ganze Deponat einzubehalten und dann doch
die eine oder andere Sache zu finden, die er über das Geld
abdeckelt. Gibt es da einen Prozentsatz, den er mindestens
auszahlen muss? Eine eventuelle Nachforderung bezüglich der
Nebenkosten könnte lediglich Wasser und allgemeine Kosten wie
Müll, Treppenhausbeleuchtung usw. sein…

Hi,

wenn jemand drei Kautionen gezahlt hat oder zwei wird man in der Regel davon ausgehen dürfen, dass eine Nachforderung höchstens in Höhe einer Monatsmiete ein Zurückbehaltungsrecht erlaubt.

Gruss Günter