Mieterhöhung nach Ende Staffelmiete

Hallo Forum,

angenommen ein Mietvertrag geschlossen Anfang 1997 sieht eine 5-jährige Staffelmiete vor. Diese würde dann Ende 2001 auslaufen.

Laut Mietvertrag tritt nach Ablauf der Staffelmiete die gesetzliche Regelung zur Mieterhöhung in Kraft.

Ist diese Regelung in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Reni

Hallo Forum,

angenommen ein Mietvertrag geschlossen Anfang 1997 sieht eine
5-jährige Staffelmiete vor. Diese würde dann Ende 2001
auslaufen.

Laut Mietvertrag tritt nach Ablauf der Staffelmiete die
gesetzliche Regelung zur Mieterhöhung in Kraft.

Ist diese Regelung in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus.

Hi,

ja , ist völlig in Ordnung. Wenn aber vorher eine Staffelmiete bestanden hat tut der Mieter gut daran, wenn er nun eine Mieterhöhung erhält diese umso sorgfältiger zu prüfen. Sehr oft werden bei der Staffelmiete die ortsüblichen Mieten stark überschritten und für spätere Mieterhöhungen gibt es oft keine Chance mehr.

Gruss Günter