Mietvertrag: Zeile verrutscht. Gültig ?

Hallo,
angenommen ein Mieter stellt nach 2 Jahren fest, das er lt Mietvertrag die Garage mit gemietet hat.
(Eigentlich ist er sicher das die Nebenkosten in die Spalte der Garagenmiete gerutscht sind.) Ist diese nun gemietet oder nicht? und wenn ja wie sieht es mit den Nebenkosten aus, die sind nirgends vermerkt im Mietvertrag und somit evtl. gar nicht bezahlt?
Desweiteren war die Garage in Nutzung des gesamten Hauses zur Fahrradunterstellung, gäbe es dafür evtl Entschädigung, also ein Aufheben Miete Garage gegen Nebenkosten.
Thx Olaf

Hallo,
angenommen ein Mieter stellt nach 2 Jahren fest, das er lt
Mietvertrag die Garage mit gemietet hat.
(Eigentlich ist er sicher das die Nebenkosten in die Spalte
der Garagenmiete gerutscht sind.) Ist diese nun gemietet oder
nicht?

und wenn ja wie sieht es mit den Nebenkosten aus, die

sind nirgends vermerkt im Mietvertrag und somit evtl. gar
nicht bezahlt?

Es reicht aus, wenn auf § 27 2. BV Anlage 3 hingewiesen wird.

Desweiteren war die Garage in Nutzung des gesamten Hauses zur
Fahrradunterstellung, gäbe es dafür evtl Entschädigung, also
ein Aufheben Miete Garage gegen Nebenkosten.

Wenn man die erste Aussage zur Garage nimmt, erscheint es fraglich, ob die Garage vom Mieter genutzt werden konnte. Liest man aber den Schluss der Fragen ist zumindest klar, dass mit Garage offensichtlich die Nutzung einer Garage als Fahrradkeller vereinbart ist. Der Mieter wird wohl hier keine Forderungen stellen können sondern was wohl bei der Frage der wesentliche Hintergrund ist, es gibt keine Lücke um an den Nebenkosten vorbeizukommen.

Gruss Günter

Hallo Günter,
wahrscheinlich habe ich mich unklar ausgedrückt, es sollen keine Kosten umgangen werden. Ich nehme also an das der Vermieter den Mieter eigentlich um Sanieren zu können loswerden will und somit keine Schikane auslässt. Daher will er jetzt die Garage welche bisher von allen Mietern für Fahrräder genutzt wurde an seine Cousine vermieten.
Leider können die Mieter da nur sehr schwer gegen an, da alles nur mündlich vereinbart.
Jetzt stellt ein Mieter fest das in seinem Vertrag die Garage mit Mietzins eingetragen ist, (in der Zeile verrutscht, sollten Nebenkosten sein).
Wie ist das zu handhaben? Hat er die Garage gemietet oder nicht und
muß er nun (wenn er dieses scheinbare As zieht)die Nebenkosten für diesen Zeitraum nachzahlen? Er konnte die Garage nicht nutzen, da ja alle Schlüssel hatten?
Danke Olaf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
angenommen ein Mieter stellt nach 2 Jahren fest, das er lt
Mietvertrag die Garage mit gemietet hat.
(Eigentlich ist er sicher das die Nebenkosten in die Spalte
der Garagenmiete gerutscht sind.) Ist diese nun gemietet oder
nicht?

und wenn ja wie sieht es mit den Nebenkosten aus, die

sind nirgends vermerkt im Mietvertrag und somit evtl. gar
nicht bezahlt?

Es reicht aus, wenn auf § 27 2. BV Anlage 3 hingewiesen wird.

Desweiteren war die Garage in Nutzung des gesamten Hauses zur
Fahrradunterstellung, gäbe es dafür evtl Entschädigung, also
ein Aufheben Miete Garage gegen Nebenkosten.

Wenn man die erste Aussage zur Garage nimmt, erscheint es
fraglich, ob die Garage vom Mieter genutzt werden konnte.
Liest man aber den Schluss der Fragen ist zumindest klar, dass
mit Garage offensichtlich die Nutzung einer Garage als
Fahrradkeller vereinbart ist. Der Mieter wird wohl hier keine
Forderungen stellen können sondern was wohl bei der Frage der
wesentliche Hintergrund ist, es gibt keine Lücke um an den
Nebenkosten vorbeizukommen.

Gruss Günter

Hallo Günter,
wahrscheinlich habe ich mich unklar ausgedrückt, es sollen
keine Kosten umgangen werden. Ich nehme also an das der
Vermieter den Mieter eigentlich um Sanieren zu können
loswerden will und somit keine Schikane auslässt. Daher will
er jetzt die Garage welche bisher von allen Mietern für
Fahrräder genutzt wurde an seine Cousine vermieten.
Leider können die Mieter da nur sehr schwer gegen an, da alles
nur mündlich vereinbart.

Gut, aber die Mehrheit der mündlcihen Zusagen ist doch Beweis, dass es vereinbart ist. Also nein, die Garage bleibt bei den Mietern.

Jetzt stellt ein Mieter fest das in seinem Vertrag die Garage
mit Mietzins eingetragen ist, (in der Zeile verrutscht,
sollten Nebenkosten sein).
Wie ist das zu handhaben? Hat er die Garage gemietet oder
nicht und
muß er nun (wenn er dieses scheinbare As zieht)die Nebenkosten
für diesen Zeitraum nachzahlen? Er konnte die Garage nicht
nutzen, da ja alle Schlüssel hatten?

Unterstellt, die Garage wäre in seinem Mietvertrag richtig eingetragen worden, häte der Vermieter die Garage nicht den anderen Mietern zur Verfügung stellen können. Doch hier ist etwas anderes nicht schlüssig. Dieser Mieter hat doch wohl in der Vergangenheit diesen „verrutschten Betrag“ als Vorauszahlung anerkannt. Nun kann es doch sein (?) dass er nun die fehlerhafte Eintragung zum Anlass nimmt, dass die Garage nicht weggenommen werden kann. Dem würde dann aber sein eigenes Verhalten bei den bisherigen Abrechnungen entgegenstehen. Warum aber so kompliziert, wenn die Mieter alle die Zusage habe, die Garage als Fahrradkeller nutzen zu können ? Diese Zusage ist verbindlich.

Vor kurzem habe ich schon einal zu einem solchen ähnlichen Fall Stellung genommen. Wobei ich mich erinnere, dass dort die Frage kam, ob der Vermieter die Garagen wegnehmen darf, wenn sie bisher mit seienr Zustimmung als Fahrradkeller verwendet wurde. Meine Antwort dürfte „Nein“ gewesen sein.

Gruss Günter

Vor kurzem habe ich schon einal zu einem solchen ähnlichen
Fall Stellung genommen. Wobei ich mich erinnere, dass dort die
Frage kam, ob der Vermieter die Garagen wegnehmen darf, wenn
sie bisher mit seienr Zustimmung als Fahrradkeller verwendet
wurde. Meine Antwort dürfte „Nein“ gewesen sein.

Gruss Günter

Hallo,
dieser Fall war ebenfalls von mir konstruiert. Nochmal zur Erinnerung: Vermieter gibt mündliche Nutzungszusage. Er verkauft das Haus und der neue Eigentümer startet den Garagenterror und lässt seinen Anwalt eine Unterlassung fordern zum 10.11. Darauf ruft der Mieter, nach deiner Stellungnahme den Ex Eigentümer an, dieser Bestätigt alles und sagt zu das schriftlich zuzusenden.
Die Tage vergehen und eine Woche später, kommt ein Brief in dem er alles widerruft , nie etwas genehmigt hat, und den Mietern unterstellt sich selbst wie auch immer Zugang verschafft zu haben. :frowning:(
Was nun? Würden Aussagen von Ex Mietern helfen??
Thx Olaf

Vor kurzem habe ich schon einal zu einem solchen ähnlichen
Fall Stellung genommen. Wobei ich mich erinnere, dass dort die
Frage kam, ob der Vermieter die Garagen wegnehmen darf, wenn
sie bisher mit seienr Zustimmung als Fahrradkeller verwendet
wurde. Meine Antwort dürfte „Nein“ gewesen sein.

Gruss Günter

Hallo,
dieser Fall war ebenfalls von mir konstruiert. Nochmal zur
Erinnerung: Vermieter gibt mündliche Nutzungszusage. Er
verkauft das Haus und der neue Eigentümer startet den
Garagenterror und lässt seinen Anwalt eine Unterlassung
fordern zum 10.11. Darauf ruft der Mieter, nach deiner
Stellungnahme den Ex Eigentümer an, dieser Bestätigt alles und
sagt zu das schriftlich zuzusenden.
Die Tage vergehen und eine Woche später, kommt ein Brief in
dem er alles widerruft , nie etwas genehmigt hat, und den
Mietern unterstellt sich selbst wie auch immer Zugang
verschafft zu haben. :frowning:(
Was nun? Würden Aussagen von Ex Mietern helfen??

Hallo Olaf,

wie bereits hingewiesen. Die Aussagen der Mieter sind selbstverständlich als Beweis wichtig. Hiermit können mit hoher Sicherheit die Ansprüche des Vermieters zurückgewiesen werden.

Gruss Günter