Guten Abend.
Angenommen es gäbe eine solche Situation:
Mietwohnung in 9-Fam-Haus, BJ. 1972
Mietvertrag einer Wohnung wurde am 01.11.1997 mit der abc.AG abgeschlossen.
Wohnung wurde renoviert übergeben: Rauhfaser, Decken und Wände weiss.
Laut Klausel im Mietvertrag müssen alle 7 Jahre Schönheitsreparaturen vom Mieter durchgeführt werden (gemeint ist damit das Streichen von Wänden und Heizungen).
Bei Übergabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses steht nichts davon, dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss. Nur „ordnungsgemässer Zustand“.
Mietkaution in Höhe von 1.323,20 € , wurde als Sparbuch angelegt.
Monatl. Warmmiete für 2-Zi.-Wohnung inzw. 647,- Euro (für ca. 70 qm).
Wohnung wurde zwischenzeitlich an die xyz.GmbH verkauft, keine Änderungen des Mietvertrags.
Wohnung wurde schriftlich und fristgerecht zum 30.09.04 gekündigt.
Alle Bohrlöcher wurden vorher vom Mieter geschlossen.
Wände in Wohnzimmer und Küche wurden vom Mieter selbst 2001 farbig gestrichen. Die anderen Zimmer waren weiss (auch seit 2001).
Wohnungsabnahme 14 Tage später, kleinere Mängel (viele Bohrlöcher, leicht schimmlige Badewannenfuge, defekter Türöffner) notiert – sonst alles i.O.
KEINE Kopie des Übergabeprotokolls bekommen, sollte an die neue Adresse geschickt werden.
Anfang November bei der xyz.GmbH bzgl. Übergabeprotokoll und Rückzahlung der Mietkaution nachgefragt.
Nun sollte plötzlich die Wohnung durch Malerfirma renoviert werden – 7-Jahres-Klausel im Mietvertrag, die Kosten soll der Ex-Mieter zahlen (sprich: Abzug von der Kaution).
Nach Streit am Telefon und Zähneknirschen konkrete Einigung, Decken und Wände aller Räume selber weiss zu streichen, anschließend sollte erneute Wohnungsabnahme sein.
Obwohl erpresst gefühlt, in den sauren Apfel gebissen und die Bude komplett gestrichen, dann erneute Wohnungsabnahme am 05.11.2004.
Eklat: Angeblich seien die Decken nicht weiss gestrichen, 1 Bohrloch im Wohnzimmer übersehen und plötzlich sollte der Boden, der lt. Mietvertrag beim Einzug schon drin war, nun auch noch entfernt werden.
Ausraster – Schreierei – keine Einigung.
Xyz.GmbH droht nun mit Gericht, Anzeige und will sogar, trotz ordentlicher Kündigung, 2maliger Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe weiterhin Miete.
Die xyz.GmbH findet aufrgrund der hohen Miete nämlich keinen Nachmieter – die Wohnung steht leer.
Der Vormieter kann darüber nur lachen und seinem Gegenüber erklären, dass dieser ihn am A…. lecken soll.
Übergabeprotokoll liegt immer noch nicht vor, wurde jetzt per Einschreiben vom Ex-Mieter eingefordert (bis 12.11.04).
Überlegung, die Kaution in Höhe von € 1.323,20 per Mahnbescheid bei der xyz.GmbH einzufordern (bei Premiere hat das mit der Decoderkaution auch funktioniert).
Was haltet ihr davon?
Tipps, Meinungen, Ratschläge?