Kloschüssel kaputt

Ich habe mal gehört, dass wenn die Kloschüssel kaputt ist, dann müsse der Vermieter dafür aufkommen.

Ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe eine Kaution (1x Montatsmiete) damals bezahlt und nun möchte ich ausziehen (Nachmieter ist der Neffe des Vermieters). Der Vermieter kam in die Wohnung und sucht vergebens nach Schäden, die die Rückzahlung der Kaution mindern (war da nicht auch mal etwas wie: die Kaution ist nur für Mietrückstande einzubehalten?). Ich hatte jahrelang ein Wasserfleck mit Schimmel im Kinderzimmer, dem er nicht nachkam und jetzt suchte er auf „Däubel komm raus“. Und das ist nun ein Sprung in der (Klo-)Schüssel (am Fuß). Kann er die Kaution nun einbehalten???

Vielen Dank in Voraus
euer Tito

Hallo Tito!

Ich habe mal gehört, dass wenn die Kloschüssel kaputt ist,
dann müsse der Vermieter dafür aufkommen.

Wie das grundsätzlich ist, weiß ich nicht: Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, daß wir von einem Vermieter tatsächlich mal eine Kloschüssel ersetzt bekamen wegen eines Sprungs. Und in unserer aktuellen Bleibe haben wir ganz freiwillig die Kloschüssel selbst ausgetauscht - Kostenpunkt 20 Euro (natürlich keine von Villeroy&Boch, aber das muß ja auch nicht sein!).

Sprich selbst wenn der Austausch auf Kosten des Mieters stattfinden muß (dazu wird vielleicht Günter mehr wissen), sollte sich der Schaden finanzieller Art in Grenzen halten. Grundsätzlich ist für sowas die Kaution übrigens durchaus gedacht - nicht für den Ausgleich von Mietzahlungen, sondern für eventuelle Aktionen, die nötig sind, wenn der Mieter ausgezogen ist und die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hat… - und dann eben noch zum Ausgleich ausstehender Nebenkostenabrechnungen, wobei hierfür aber soweit ich weiß, nicht die komplette Kaution einbehalten werden darf (wobei das auch wieder von der Höhe abhängt…).

Soviel an Laienmeinung von mir.
Grüße
Kari

Hallo,

wurde die WC-Schlüssel vom Mieter beschädigt hat dieser den Schaden zu ersetzen. Ansonsten hat der Vermieter Ersatz zu leisten.

Gruss Günter

Ich habe mal gehört, dass wenn die Kloschüssel kaputt ist,
dann müsse der Vermieter dafür aufkommen.

Ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe eine Kaution (1x Montatsmiete) damals bezahlt und nun
möchte ich ausziehen (Nachmieter ist der Neffe des
Vermieters). Der Vermieter kam in die Wohnung und sucht
vergebens nach Schäden, die die Rückzahlung der Kaution
mindern (war da nicht auch mal etwas wie: die Kaution ist nur
für Mietrückstande einzubehalten?).

Nein, die Kaution ist dafür da, etwaige Schäden des Mieters abzudecken. Die Kaution darf nicht für fehlende Mieten verwendet werden, es sei denn, es hat jemand bei Auszug Mietrückstand. Dann wird die Forderung aufgerechnet.

Gruss Günter

Ich hatte jahrelang ein

Wasserfleck mit Schimmel im Kinderzimmer, dem er nicht nachkam
und jetzt suchte er auf „Däubel komm raus“. Und das ist nun
ein Sprung in der (Klo-)Schüssel (am Fuß). Kann er die Kaution
nun einbehalten???

Der Mangel im Kinderzimmer hätte mit einer Mietminderung - während der Mietzeit - eine Reaktion verlangt. Eine Gegenrechnung zur WC - Schüssel ist nicht möglich. Zur WC - Schüssel kommt es also darauf an, wer und wie der Schaden verursacht wurde.

Gruss Günter