Stellplatz

Folgendes Fallbeispiel:

In einem Mietshaus mit 4 Parteien (eine davon sind die Vermieter) stehen 4 Stellplätze zur Verfügung und die Vermieter besitzen eine Doppelgarage.
Im Mietvertrag ist nicht gesondert auf das Recht eines Stellplatzes hingewiesen. Nun kommt es vor, dass die Autos von 2 Parteien auf je einem Stellplatz stehen und Besuch kommt, so dass alle Parkplätze belegt sind und teilweise auch die Vermieter auf den Stellplätzen parken. Ein anderer Mieter (3. Partei)kommt nach Hause und es ist kein Stellplatz mehr frei. Hat dieser Mieter das Recht, die anderen Parteien aufzufordern, dass ein Fahrzeug wegfahren muss? In dem Fallbeispiel nehmen wir an dass die 3. Partei dies tut. Er aber auch teilweise hinter die anderen Fahrzeuge hinparkt, so dass diese nicht mehr wegkommen. Welche rechtlichen Schritte können die anderen Parteien einleiten?

Hallo,

also zuerst das Wesentliche. Wre einen anderen zuparkt, auch wenn er sich ärgert, dass der Andere eine Parkplatz zusätzlich nutzt, nötigt. Nötigung muss nicht sein. Da aber die Stellplätze offensichtlich nicht zugewiesen sind hilft notfalls nur ein Hinweisschild, das die Stellplätze nur für Bewohner gelten.

Mehr als Verständnis der Besucher oder der Besuchten, die ihre Besucher hinweisen, den Stellplatz für Mitmieter freizuhalten wird wohl kaum etwas gehen. Ausser, die Mieter reden mit dem Vermieter und jeder Partei wird wenigstens ein Stellplatz zugewiesen.

Gruss Günter

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