Folgendes Fallbeispiel:
In einem Mietshaus mit 4 Parteien (eine davon sind die Vermieter) stehen 4 Stellplätze zur Verfügung und die Vermieter besitzen eine Doppelgarage.
Im Mietvertrag ist nicht gesondert auf das Recht eines Stellplatzes hingewiesen. Nun kommt es vor, dass die Autos von 2 Parteien auf je einem Stellplatz stehen und Besuch kommt, so dass alle Parkplätze belegt sind und teilweise auch die Vermieter auf den Stellplätzen parken. Ein anderer Mieter (3. Partei)kommt nach Hause und es ist kein Stellplatz mehr frei. Hat dieser Mieter das Recht, die anderen Parteien aufzufordern, dass ein Fahrzeug wegfahren muss? In dem Fallbeispiel nehmen wir an dass die 3. Partei dies tut. Er aber auch teilweise hinter die anderen Fahrzeuge hinparkt, so dass diese nicht mehr wegkommen. Welche rechtlichen Schritte können die anderen Parteien einleiten?