Hallo,
nein, eine solche Malerarbeit ist weder üblich noch entspricht sie dem Geschmack des Durchschnitssmieters. Der Mieter muss bei Auszug renovieren und zwar auch dann, wenn die Renovierungsklausel unwirksam ist.
Gruss Günter
Hallo,
nein, eine solche Malerarbeit ist weder üblich noch entspricht sie dem Geschmack des Durchschnitssmieters. Der Mieter muss bei Auszug renovieren und zwar auch dann, wenn die Renovierungsklausel unwirksam ist.
Gruss Günter
Ein theoretische Frage in eigener Sache
Hallo Günter,
vorneweg: ich habe nicht vor auszuziehen.
Trotzdem würde mich interessieren wie das im Falle meines Mietvertrags wäre, der lediglich eine besenreine Übergabe vorsieht.
Renoviert wird die Wohnung beim Einzug, da der Vermieter der Meinung ist, dass es nicht sinnvoll ist alles beim Auszug zu streichen und wenn der nächste Mieter kommt, gleich wieder alles nach dessen Geschmack zu ändern.
Gruß Ivo
Gibts dazu nicht seit kurzem eine neue Rechtsprechung?
Mir war so als wäre das alles nicht mehr so restriktiv und auch entsprechende Klauseln in Mietverträgen wären somit ungültig.
Muss ich wohl nochmal nach googlen 
mfg
Simon
hab was gefunden
Zumindest interessant:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
mfg
Simon
Hallo Günter,
wieso müsste der Mieter bei Ausszug renovieren auch, wenn die Renovierungsklausel nach neuer Rechtssprechung unwirksam ist? Nenn mal bitte eine Quelle.
Gruß,
Larina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Richtig zum Beispiel hier nachzulesen:
http://www.compuserve.de/index.jsp?cid=1480809429&sg…
Gruß,
Larina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter,
vorneweg: ich habe nicht vor auszuziehen.
Trotzdem würde mich interessieren wie das im Falle meines
Mietvertrags wäre, der lediglich eine besenreine Übergabe
vorsieht.Renoviert wird die Wohnung beim Einzug, da der Vermieter der
Meinung ist, dass es nicht sinnvoll ist alles beim Auszug zu
streichen und wenn der nächste Mieter kommt, gleich wieder
alles nach dessen Geschmack zu ändern.
Hallo Ivo,
wenn im Mietvertrag die Übergabe „besenrein“ steht und im Mietvertrag keine anderen Hinweise stehen, was bei Auszug zu renovieren ist, ist keine Renovieurng bei Auszug geschuldet.
Gruss Günter
Hallo Günter,
wieso müsste der Mieter bei Ausszug renovieren auch, wenn die
Renovierungsklausel nach neuer Rechtssprechung unwirksam ist?
Nenn mal bitte eine Quelle.Gruß,
LarinaHallo,
nein, eine solche Malerarbeit ist weder üblich noch entspricht
sie dem Geschmack des Durchschnitssmieters. Der Mieter muss
bei Auszug renovieren und zwar auch dann, wenn die
Renovierungsklausel unwirksam ist.
Hallo larina,
nach der Entscheidung mehrerer LGs darf der Mieter während der Mietzeit nach seinem Geschmack die Wände streichen ( z. B. LG Hamburg DWW 99, 152 ).
In dem Urteil ( LG Berlin GE 95, 249 u.a. ) sieht das Gericht auf jeden Fall eine Verpflichtung beim Auszug, bei einem ungewöhnlichen Anstrich oder einer Tapezierung, die Wohnung zu malern. Das Urteil des BGH unterstützt letztlich nur den normalen Anstrich oder Tapezierung mit Rauhfaser. Umstritten ist, ob nicht sogar nach § 281 BGB ein solcher Anstrich zum Vertragsende als Schadenersatzleistung zu sehen ist.
Gruss Günter
Richtig zum Beispiel hier nachzulesen:
http://www.compuserve.de/index.jsp?cid=1480809429&sg…
Gruß,
LarinaGibts dazu nicht seit kurzem eine neue Rechtsprechung?
Mir war so als wäre das alles nicht mehr so restriktiv und
auch entsprechende Klauseln in Mietverträgen wären somit
ungültig.
Muss ich wohl nochmal nach googlen
Der Text geht auf die allgemeinen Fragen ein. Insoweit ist dies was da steht auch korrekt. Der Text ist jedoch nicht mit dem von Dir hier angesprochenen Fallbeispiel, das ich dargelegt haben, im Einklang. Eine unwirksame Vereinbarung wird, wenn die Voraussetzungen nicht zutreffen oder Umstände eintreten, die den Schadenersatz berühren - hier z.B. Malerarbeiten die den Geschmack des Durchschnittsbürger niht entsprechen - nun nicht anwendbar, aber aus dem Verhältnis des Schadenersatzes ist trotzdem die Leistung geschuldet.
Gruss Günter