Modernisierung / Kosten

Hallo liebe Experten,

angenommen ein Vermieter schickt seinen Mietern einen Brief, in dem er ankündigt, dass die an den Heizkörpern vorhandenen Verdunstungsheizkostenverteiler gegen moderne elektronische Heizkostenverteiler ausgetauscht werden sollen. Weiterhin zählt er die Vorteile auf und erklärt abschließend, dass die neuen Heizkostenverteiler angemietet werden sollen. Der Mietpreis solle pro Gerät und Jahr 4,95 € (+ Mwst.) kosten und gehöre zu den umlagefähigen Heizungsbetriebskosten = die Mieter sollen bezahlen… Könnten die Mieter jetzt wiedersprechen oder hätte der Vermieter in einem solchen Fall seine Informationspflicht eingehalten und die Mieter können nichts machen? In diesem Beispiel gehe ich davon aus, dass ein ganz normaler Standartmietvertrag zugrundeliegt.

Vielen Dank für Eure Hilfe - Jule*

Hallo liebe Experten,

angenommen ein Vermieter schickt seinen Mietern einen Brief,
in dem er ankündigt, dass die an den Heizkörpern vorhandenen
Verdunstungsheizkostenverteiler gegen moderne elektronische
Heizkostenverteiler ausgetauscht werden sollen. Weiterhin
zählt er die Vorteile auf und erklärt abschließend, dass die
neuen Heizkostenverteiler angemietet werden sollen. Der
Mietpreis solle pro Gerät und Jahr 4,95 € (+ Mwst.) kosten und
gehöre zu den umlagefähigen Heizungsbetriebskosten = die
Mieter sollen bezahlen… Könnten die Mieter jetzt
wiedersprechen oder hätte der Vermieter in einem solchen Fall
seine Informationspflicht eingehalten und die Mieter können
nichts machen? In diesem Beispiel gehe ich davon aus, dass ein
ganz normaler Standartmietvertrag zugrundeliegt.

Hallo,

wie Du richtig geahnt hast. Der Vermieter ist seiner Informationspflicht nachgekommen. Wobei 4,95 € zzgl. MwSt günstig sind.

Gruss Günter

vielen Dank für die Info!!! (owT)
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