Hallo alle zusammen, hallo Günter,
Wir nehmen mal an, eine Freundin hätte die Wohnung gewechselt mit Übergabeprotokoll und so.
Der Vermieter musste noch die Heizkosten abrechnen und reklamierte einige Schäden in der übergebenen Wohnung im Ü-Protokoll eben Kleinigkeiten. ca. 50Eur.
Jetzt kommt die Aberechnung der Heizkosten anschließend an die alte Abrechnung vom
07.03…06.04 1Jahr
sowie 07.04 … 09.04 Kündigungszeit
Zusätzlich behauptet er jetzt die Freundin habe in die „Stegleitung Dübel gesetzt“, die Leitung müsste ersetzt werden.
Fotos hat er gemacht, er sagt das seien versteckte Mängel für die gelte das Übergabeprotokoll nicht, weil er dies nicht habe erkennen können, die Freundin habe den gesetzten Schaden arglistig verschwiegen. Die Freundin hatte damals nichts davon bemerkt weil diese Steckdosen nicht benutzt wurden.
Die haben damals beim renovieren die Dübel entfernt und zugegipst, jetzt so sagt er gehe der „Fi-Schalter“ raus, weil die Leitungen blank seien und der „O-Leiter“ durchtrennt gewesen sei, so funktionieren die Steckdosen nicht mehr.
Kosten über 400Euro!
Was tun.
freundliche Grüße
Christa
Hallo alle zusammen, hallo Günter,
Wir nehmen mal an, eine Freundin hätte die Wohnung gewechselt
mit Übergabeprotokoll und so.
Der Vermieter musste noch die Heizkosten abrechnen und
reklamierte einige Schäden in der übergebenen Wohnung im
Ü-Protokoll eben Kleinigkeiten. ca. 50Eur.
Jetzt kommt die Aberechnung der Heizkosten anschließend an die
alte Abrechnung vom
07.03…06.04 1Jahr
sowie 07.04 … 09.04 Kündigungszeit
Zusätzlich behauptet er jetzt die Freundin habe in die
„Stegleitung Dübel gesetzt“, die Leitung müsste ersetzt
werden.
Fotos hat er gemacht, er sagt das seien versteckte Mängel für
die gelte das Übergabeprotokoll nicht, weil er dies nicht habe
erkennen können, die Freundin habe den gesetzten Schaden
arglistig verschwiegen. Die Freundin hatte damals nichts davon
bemerkt weil diese Steckdosen nicht benutzt wurden.
Die haben damals beim renovieren die Dübel entfernt und
zugegipst, jetzt so sagt er gehe der „Fi-Schalter“ raus, weil
die Leitungen blank seien und der „O-Leiter“ durchtrennt
gewesen sei, so funktionieren die Steckdosen nicht mehr.
Kosten über 400Euro!
Hallo Christa,
zur Wohnungsübergabe gehört auch eine Überprüfung der elektrischen Anlagen. Insoweit die die Ansprüche, die im Übergabeprotokoll genannt sind gültig und alles andere nicht. Wer kann im Übrigen garantieren, dass der Vermieter oder der Nachmieter nicht erst nach dem Auszug den Schaden verursacht hat. Warum wurde erst jetzt ein angeblicher Schaden bemerkt.
Ales in allem. Die Forderung ist zurückzuweisen. Der Vermieter war zur sorgfältigen Überprüfung bei der Wohnungsübergabe verpflichtet. Er kann nachträgliche Mängel - auch nicht mit der Begründung - es handle sich um versteckte Mängel - geltend machen.
Urteile hierzu:
Mängel nicht im Übergabeprotokoll, daher kein Anspruch ( BGH NJW 83, 446 ) bei späteren Schäden.
Vermieter kann nicht einwenden, Schäden nicht erkannt zu haben, ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet (LG Braunschweig WM 97, 218 ).
Gruss Günter