Ablöse: Wie klappt das mit dem Nachmieter?

Liebe Experten,

man stelle sich mal folgende Konstellation vor:
Ein Mieter wohnt erst ein Jahr in seiner Wohnung und hat zuvor viel Geld in die Renovierung gesteckt (Material sicher 3.000 Euro, die Arbeitszeit noch nicht mitgerechnet). Aus den unterschiedlichsten Gründen hat er sich nun eine neue Bleibe gesucht.

Nun hätte er gerne eine Ablösesumme (sagen wir mal ca. 1.500 Euro). Am liebsten vom Vermieter (doch der ist ein gerissener Geschäftsmann und wird sicherlich kein Entgegenkommen zeigen) oder eben vom potentiellen Nachmieter. Wie trifft man eine wasserdichte Vereinbarung für solche Ablösegeschichten? Gibt es irgendwo Vertragsvordrucke? Sorry, ich hatte noch keine Zeit zu googeln …

Schließlich haben beide Seiten etwas davon. Der Nachmieter eine perfekt renovierte Wohnung und die ausziehende Partei ein bisschen was von dem, was reingesteckt wurde. Die Alternative wäre, Tapeten runterreißen und Laminat rausnehmen …

Vielen Dank

Marie

Liebe Experten,

man stelle sich mal folgende Konstellation vor:
Ein Mieter wohnt erst ein Jahr in seiner Wohnung und hat zuvor
viel Geld in die Renovierung gesteckt (Material sicher 3.000
Euro, die Arbeitszeit noch nicht mitgerechnet). Aus den
unterschiedlichsten Gründen hat er sich nun eine neue Bleibe
gesucht.

Nun hätte er gerne eine Ablösesumme (sagen wir mal ca. 1.500
Euro). Am liebsten vom Vermieter (doch der ist ein gerissener
Geschäftsmann und wird sicherlich kein Entgegenkommen zeigen)
oder eben vom potentiellen Nachmieter. Wie trifft man eine
wasserdichte Vereinbarung für solche Ablösegeschichten? Gibt
es irgendwo Vertragsvordrucke? Sorry, ich hatte noch keine
Zeit zu googeln …

Schließlich haben beide Seiten etwas davon. Der Nachmieter
eine perfekt renovierte Wohnung und die ausziehende Partei ein
bisschen was von dem, was reingesteckt wurde. Die Alternative
wäre, Tapeten runterreißen und Laminat rausnehmen …

Hallo Marie,

nach einem Sprichwort steht jeden Tag ein Dummer auf. Ob der Mieter einen solchen findet ist zweifelhaft. Sollte er diesen wirklich finden, müsste er mit dem Nachmieter eine Vereinbarung treffen, die der Vermieter unterzeichnen muss. Gibt der Vermieter seine Anerkennung kommt es darauf an, ob der Vermieter später die Wohnung in dem heutigen Zustand übernimmt oder nicht. Sonst ist der Nachmieter der Dumme. Hierbei muss dann auch geregelt werden - deshalb die Zustimmung durch den Vermieter - dass der Nachmieter für alle Folgen haftet, die aus dem früheren Mietverhältnis von ihm übernommen wurden. Ich kann jedem Mieter nur empfehlen nie vom Vormieter ohne Zustimmung des Vermieters und ohne befreiende Erklärung des Vermieters, dass er den Nachmieter nicht in die Haftung nimmt, Teile einer Wohnung zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen.

Die Frage der Kosten, wenn es zur Übernahme kommt, der Höhe nach beziffern und dann eine Zahlungsvereinbarung schliessen.

Gruss Günter