Hallo Ihr , hallo Günter 
man nehme mal an man hat gekündigt und hält die 3 Monate Kündigungszeit ein weil kein Nachmieter da ist. Man zieht nun zum 31.12.04 aus, hat aber noch bis zum 28.02.05 Miete zuzahlen. Muß man trotzdem die Nebenkosten für die 2 Monaten mit bezahlen auch wenn man nicht mehr in der Wohnung war/ist?
gruß Susan
Hallo Ihr , hallo Günter 
man nehme mal an man hat gekündigt und hält die 3 Monate
Kündigungszeit ein weil kein Nachmieter da ist. Man zieht nun
zum 31.12.04 aus, hat aber noch bis zum 28.02.05 Miete
zuzahlen. Muß man trotzdem die Nebenkosten für die 2 Monaten
mit bezahlen auch wenn man nicht mehr in der Wohnung war/ist?
Hallo Susan,
ja, man muss weiterhin die Vorauszahlungen leisten.
Gruss Günter
danke Günter
und wie ist das denn mit der Wasserabrechnung, pro m² und Person oder wie auch immer steig da selber nicht durch also keine eigene Wasseruhr, wenn man nachweisen kann das man in den 2 Monaten nicht einmal in der Wohung war/ist?
gruß Susan
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Hallo Ihr , hallo Günter 
man nehme mal an man hat gekündigt und hält die 3 Monate
Kündigungszeit ein weil kein Nachmieter da ist. Man zieht nun
zum 31.12.04 aus, hat aber noch bis zum 28.02.05 Miete
zuzahlen. Muß man trotzdem die Nebenkosten für die 2 Monaten
mit bezahlen auch wenn man nicht mehr in der Wohnung war/ist?
Hallo Susan,
ja, man muss weiterhin die Vorauszahlungen leisten.
und wie ist das denn mit der Wasserabrechnung, pro m² und
Person oder wie auch immer steig da selber nicht durch also
keine eigene Wasseruhr, wenn man nachweisen kann das man in
den 2 Monaten nicht einmal in der Wohung war/ist?
Hi Susan,
der Vermieter muss nach dem Gesetz, wenn keine Wasseruhr vorhanden ist, nach der Wohnfläche abrechnen. Er darf aber auch, soweit dies vereinbart ist oder bisher durchgeführt wird, nach der Personenzahl abrechnen. Dabei - leider ist es so - gilt dies bis Ende des Mietverhältnisses und zwar ohne Rücksicht darauf, ob jemand schon früher ausgezogen ist oder erst später einzieht.
Gruss Günter