Übergabeprotokoll

Hallo Experten,

angenommen, es fand eine Wohnungsabnahme Ende Oktober statt. Dabei wurde ein handschriftliches Übergabeprotokoll erstellt und von Mieter und Vermieter unterschrieben.
Dem Mieter wurde dabei nichts schriftliches ausgehändigt (sollte an die neue Adresse geschickt werden). Das ist 14 Tage her und es ist natürlich noch nicht angekommen.

Darf der Vermieter das Übergabeprotokoll einfach behalten?
Er kann ja noch sonstwas draufschreiben - und ich hätte es unterschrieben.
Habe den Vermieter jetzt mehrfach telefonisch und 1x schriftlich aufgefordert, mir das Übergabeprotokoll zuzusenden - keine Reaktion.
Was kann ich tun?

Gruß, Heike

Hallo Experten,

angenommen, es fand eine Wohnungsabnahme Ende Oktober statt.
Dabei wurde ein handschriftliches Übergabeprotokoll erstellt
und von Mieter und Vermieter unterschrieben.
Dem Mieter wurde dabei nichts schriftliches ausgehändigt
(sollte an die neue Adresse geschickt werden). Das ist 14 Tage
her und es ist natürlich noch nicht angekommen.

Darf der Vermieter das Übergabeprotokoll einfach behalten?
Er kann ja noch sonstwas draufschreiben - und ich hätte es
unterschrieben.
Habe den Vermieter jetzt mehrfach telefonisch und 1x
schriftlich aufgefordert, mir das Übergabeprotokoll zuzusenden

  • keine Reaktion.
    Was kann ich tun?

Hallo Heike,

in der Praxis erlebe ich immer wieder, dass jemand dem Anderen das Protokoll überlässt und darauf vertraut, dass es schon gut geht. Geht meist nicht gut. Wer trotzdem dem Anderen das Protokoll überlässt mit der Bitte es per Post zuzusenden, riskiert Manipulationen.

Es bleibt wohl kaum mehr übrig als hier nochmals per Einwurf-Einschreiben das Protokoll anzufordern. Wenn eventuell Mängel aufgenommen sind, die mit der Kaution verrechnet werden sollen, das Protokol wird weiterhin nicht übersandt, dann entweder einen Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen.

Gruss Günter

Hallo,

das Protokoll ist ja lediglich dazu da, um später Streitereien um den Zustand der Wohnung etc. zu vermeiden. Es geht also um Beweisschwierigkeiten , die umgangen werden sollen.

Da stellt sich mir die Frage: War noch jemand bei der Wohnungsübergabe und der Protokollerstellung dabei? In diesem Fall wäre es hilfreich, ein neues Protokoll aufzustellen mithilfe dieses Zeugen.

Grüße

Baba

Hallo,

das Protokoll ist ja lediglich dazu da, um später Streitereien
um den Zustand der Wohnung etc. zu vermeiden. Es geht also um
Beweisschwierigkeiten , die umgangen werden sollen.

Da stellt sich mir die Frage: War noch jemand bei der
Wohnungsübergabe und der Protokollerstellung dabei? In diesem
Fall wäre es hilfreich, ein neues Protokoll aufzustellen
mithilfe dieses Zeugen.

Grüße

Hallo,

die Idee ist zwar nicht schlecht, aber völlig sinnlos. Letztlich steht unter einem Protokoll üblicherweise die Unterschrift des Mieters und des Vermieters. Und nach dieser Unterschrift können von beiden Seite keine Forderungen gestellt werden, die nicht im Protokoll enthalten sind. Möglich wäre jedoch, dass der Mieter ein Gedächtnisprotokoll erstellt und der Zeuge - wenn vorhanden - mit seiner Unterschrift diesen Sachverhalt bestätigt. Er kann aber nicht das Protokoll der Übergabe auf diese Art nachträglich bestätigen.

Gruss Günter