Gerichtstermin - Fahrtkosten

Hallo,

angenommen, ich habe einen Gerichtstermin. Amtsgericht liegt etwa sechs hundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt.

Wer kommt für die Fahrtkosten auf ? Können pauschal 0,30 € / km geltend gemacht werden, falls ich den Prozeß gewinne ?

Wie sieht es, wenn ich nur teilweise gewinne oder verliere ?

Gruß
Balhasar

Hallo,

diese 0,30 € / gefahrener Kilometer ist ein rein steuerlicher Wert.

Ob diese trotzdem angesetzt werden können, weiss jedoch nicht.

Gruß
A.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

angenommen, ich habe einen Gerichtstermin. Amtsgericht liegt
etwa sechs hundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt.

Wer kommt für die Fahrtkosten auf ? Können pauschal 0,30 € /
km geltend gemacht werden, falls ich den Prozeß gewinne ?

Wie sieht es, wenn ich nur teilweise gewinne oder verliere ?

Hallo,

Du hast hier eine Terminbenachrichtigung erhalten. Beigefügt war sicher der Hinweis und ein Formular, wenn Verdienstausfall und/oder andere Kosten entstehen, diese als Zeuge beim Termin vorzulegen. Als Fahrkosten dürften nur die Kosten der Bahnfahrt anerkannt werden.

Gruss Günter