Hallo,
angenommen, ich habe einen Gerichtstermin. Amtsgericht liegt etwa sechs hundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt.
Wer kommt für die Fahrtkosten auf ? Können pauschal 0,30 € / km geltend gemacht werden, falls ich den Prozeß gewinne ?
Wie sieht es, wenn ich nur teilweise gewinne oder verliere ?
Gruß
Balhasar
Hallo,
diese 0,30 € / gefahrener Kilometer ist ein rein steuerlicher Wert.
Ob diese trotzdem angesetzt werden können, weiss jedoch nicht.
Gruß
A.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
angenommen, ich habe einen Gerichtstermin. Amtsgericht liegt
etwa sechs hundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt.
Wer kommt für die Fahrtkosten auf ? Können pauschal 0,30 € /
km geltend gemacht werden, falls ich den Prozeß gewinne ?
Wie sieht es, wenn ich nur teilweise gewinne oder verliere ?
Hallo,
Du hast hier eine Terminbenachrichtigung erhalten. Beigefügt war sicher der Hinweis und ein Formular, wenn Verdienstausfall und/oder andere Kosten entstehen, diese als Zeuge beim Termin vorzulegen. Als Fahrkosten dürften nur die Kosten der Bahnfahrt anerkannt werden.
Gruss Günter