Hallo,
angenommen jemand bezieht eine Wohnung, und der Vormieter hat den Nachtspeicherofen aus dem Schlafzimmer entfernt.
Da der Vermieter verspricht die gesamte Heizung umzurüsten und zu erneuern, läßt der Mieter es in gutem Glauben dabei beruhen.
Nun ca. 2 Jahre später ist die Heizung immer noch noch nicht modernisiert. Kann der Mieter nun darauf bestehen das in diesem Fall im Schlafzimmer eine Heizung(Nachtspeicherofen) eingebaut wird?
Es gibt wie meist keine schriftlichen Vereinbarungen.
Thx Olaf
Hallo,
angenommen jemand bezieht eine Wohnung, und der Vormieter hat
den Nachtspeicherofen aus dem Schlafzimmer entfernt.
Da der Vermieter verspricht die gesamte Heizung umzurüsten und
zu erneuern, läßt der Mieter es in gutem Glauben dabei
beruhen.
Nun ca. 2 Jahre später ist die Heizung immer noch noch nicht
modernisiert. Kann der Mieter nun darauf bestehen das in
diesem Fall im Schlafzimmer eine Heizung(Nachtspeicherofen)
eingebaut wird?
Es gibt wie meist keine schriftlichen Vereinbarungen.
Hallo Olaf,
da es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, wird der Mieter nur mit Zeugen beweisen können, was besprochen wurde. Der Vermieter sollte nun schriftlich aufgefordert werden innerhalb zwei Wochen das Schlafzimmer beheizbar zu machen, andernfalls die Miete um mindestens 12 % gemindert wird.
Gruss Günter