Hallo,
wenn ein Freund von mir einen Mietvertrag bei einem Makler abgeschlossen hat, wie lange ist das Rücktrittsrecht von diesem Vertrag?
Danke
josch
Hallo,
wenn ein Freund von mir einen Mietvertrag bei einem Makler abgeschlossen hat, wie lange ist das Rücktrittsrecht von diesem Vertrag?
Danke
josch
N´abend,
ein Rücktrittsrecht gibt es unter normalen Umständen bei Mietverträgen nicht. Es bleibt nur der Weg der sofortigen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Gruß
roland
Hallo,
am besten einen Nachmieter organisieren, dann spart man vieleicht die 3 Monatsmieten.
Nur am Rande und voraussichtlich hier nicht vorliegend:
Folgende nicht normale Umstände
können eine Ablösung aus dem Vertrag herbeiführen.
Gruß
Barbara
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Hallo,
wenn ein Freund von mir einen Mietvertrag bei einem Makler
abgeschlossen hat, wie lange ist das Rücktrittsrecht von
diesem Vertrag?Danke
Hallo,
überhaupt kein Rücktrittsrecht. Der Makler handelt im Auftrag des Vermieters. Dies bedeutet aber, dass der Makler Anspruch auf die Maklerprovision hat, weil der die Wohnung vermittelt hat.
Dann kommt die 2. Seite. Der Mietvertrag. Er kann nur gegenüber dem Vermieter gekündigt werden. Insowweit ist nach Abschluss des Mietvertrages der Makler nicht mehr zuständig. Der Mieter muss also mit dem Vermieter die Frage regeln, ob dieser dem Rücktritt und unter welchen Voraussetzungen zustimmt. Es könnte die Nachmieterstellung sein. Nur gebe ich zu bedenken, bis ein Nachmieter gesucht ist und der Vermieter diesen Nachmieter geprüft hat, sind ganz schnell acht Wochen vergangen. Bis dann der Nachmieter kommt, ist das Mietverhältnis ohnehin beendet. Hier ist zu vermuten, weil der Vermieter einen Makler eingeschaltet hat, dass er die Nachmieterfrage auch dem Makler zur Klärung überlässt. Der will aber wieder Geld für seine Maklertätigkeit. Der Mieter wird deshalb möglicherweise weitere Kosten für die Suche des Nachmieters haben, während der Makler sich intern nicht auf die Nachmieterstellung des Vermieters einlassen darf, sonst kann er - zumindest bei dieser Fall-Konstruktion - nicht beim Nachmieter Maklerprovision kassieren.
Daher kündigen, jedoch beachten, dass neben der Maklerprovision sowohl die Kaltmiete und die Betriebskosten-Vorauszahlungen wie auch eine vereinbarte Kaution zu zahlen sind.
Ob ein Grund besteht, den Mietvertrag anzufechten, muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Möglichkeiten sind stark begrenzt.
Gruss Günter