Liebe Experten,
nehmen wir einmal an, jemand kann recht günstig eine Wohnung mieten. Dafür verpflichtet er sich, diese Wohnung komplett zur renovieren (was dringend sein muss!). Er reißt den alten Teppichboden raus, verlegt Fliesen, Laminat, tapeziert neu, neue Rolladenbäner, neue WCs, neue Waschbecken, neue Türklinken, Kellerrenovierung, Fensterrahmen neu glasieren etc.
Dafür wird die niedrige Miete auf 5 Jahre festgelegt. Im Mietvertrag steht dann: Anschließend kann die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nun höher als 20 % liegt, kann dann die Miete trotzdem so viel steigen?
Gruß Pegasus
Liebe Experten,
nehmen wir einmal an, jemand kann recht günstig eine Wohnung
mieten. Dafür verpflichtet er sich, diese Wohnung komplett zur
renovieren (was dringend sein muss!). Er reißt den alten
Teppichboden raus, verlegt Fliesen, Laminat, tapeziert neu,
neue Rolladenbäner, neue WCs, neue Waschbecken, neue
Türklinken, Kellerrenovierung, Fensterrahmen neu glasieren
etc.
Dafür wird die niedrige Miete auf 5 Jahre festgelegt. Im
Mietvertrag steht dann: Anschließend kann die Anpassung an die
ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Wenn die
ortsübliche Vergleichsmiete nun höher als 20 % liegt, kann
dann die Miete trotzdem so viel steigen?
Hallo,
innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete um 20 % erhöhen unter der Voraussetzung, dass die Erhöhung sich im Rahmen der ortsüblichen Miete bewegt. Der Vermieter kann daher, wenn die Ortsüblichkeit höher liegt, durchaus die Miete nach 5 Jahren bis zu der Grenze von 20 % erhöhen.
Gruss Günter
… das bedeutet … ?
Hallo Günter,
… das bedeutet, dass die Miete nach den vereinbarten 5 Jahren „nur“ umd 20 % steigen darf - selbst wenn besagte ortsübliche Vergleichsmiete 30 %höher ist als die in unserem Fall gezahlte?
Gruß Pegasus
Hallo Günter,
… das bedeutet, dass die Miete nach den vereinbarten 5
Jahren „nur“ umd 20 % steigen darf - selbst wenn besagte
ortsübliche Vergleichsmiete 30 %höher ist als die in unserem
Fall gezahlte?
Ja, so ist es. Und diese Steigerung von 20 % gilt dann für drei Jahre. Zuvor ist keine Mieterhöhung möglich.
Gruss Günter