Wer bezahlt Beseitigung umgestürzter Bäume?

Hallo,

falls im Garten, der zu einem gemieteten Einfamilienhaus gehört, durch exessiven Schneefall Bäume beschädigt werden (z.B. abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume ), wer muß dann die Beseitigung (also Absägen und Wegbringen) bezahlen, Mieter oder Vermieter? Wer weiß Rat?

Danke und schönen Sonntag noch.

Heidi

Hallo,

falls im Garten, der zu einem gemieteten Einfamilienhaus
gehört, durch exessiven Schneefall Bäume beschädigt werden
(z.B. abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume ), wer muß dann die
Beseitigung (also Absägen und Wegbringen) bezahlen, Mieter
oder Vermieter? Wer weiß Rat?

Danke und schönen Sonntag noch.

Hallo Heidi,

wenn durch Schneefall Bäume beschädigt werden und umstürzen oder Äste abbrechen liegt das Problem mit den Kosten beim Mieter.

Allerdings muss hingewiesen werden, dass in der Rechtsprechung dieses Thema umstritten ist und es keine einheitliche Linie gibt. Andere Gerichte erklären wiederum, dass diese Kosten nicht umlagefähig sein sollen, weil solche Schäden aus Witterungseinflüssen bestehen, die im Rahmen der Bewirtschaftung des Gartens nicht periodisch zwangsläufig anfallen.

Urteile nach der Neufassung des Betriebskostenrechts seit 01.01.2004 gibt mir aus der Fachliteratur noch nicht bekannt. Alle bisherigen Urteile beziehen sich auf die frühere Fassung des § 27 II. BV. Anl. 3

Wobei es dann nochmals Unterscheidungen - aber auch strittig - zwischen Sturmschäden gibt. Nach der Neufassung des Betriebskostenrechtes und dessen Kommentierung ist jedoch davon auszugehen, dass solche Kosten zur Bewirtschaftung des Garten zu rechnen sind.

Gruss Günter