Waschküche entfremdet

Hallo, liebe Experten!
Nehmen wir einmal an, in einem Wohnhaus leben Mieter und der Vermieter. Die Gemeinschafts-Waschküche wird nun regelmäßig durch den VERmieter entfremdet, indem er allen möglichen Pröll (Sperrmüll, aber auch andere Sachen, wo er nicht weiß, wo er sie unterbringen soll) dort lagert.
Wenn nun Gespräche nicht fruchten, müssen die Mieter das dulden, oder kann man sich rechtlich dagegen wehren?

Liebe Grüße Gabi

Hallo, liebe Experten!
Nehmen wir einmal an, in einem Wohnhaus leben Mieter und der
Vermieter. Die Gemeinschafts-Waschküche wird nun regelmäßig
durch den VERmieter entfremdet, indem er allen möglichen Pröll
(Sperrmüll, aber auch andere Sachen, wo er nicht weiß, wo er
sie unterbringen soll) dort lagert.
Wenn nun Gespräche nicht fruchten, müssen die Mieter das
dulden, oder kann man sich rechtlich dagegen wehren?

Hallo Gabi,

die Gemeinschafts-Waschküche muss frei sein. Die Mieter müssen den Vermieter auffordern, die Waschküche zu räumen. Ein Mietminderung von 5 % ist hier an der Obergrenze.

Gruss Günter