Reparaturauftrag von Mieter und Mietabzug

Ein Mieter setzt seinen Vermieter schriftlich davon in Kenntnis, dass eine Raumheizung (Gasofen im Schlafzimmer) defekt ist. Nach 5 Monaten, zu Beginn der Heizperiode, erscheint der Handwerker und erklärt, den Ofen nicht reparieren zu können. (Handwerker verspricht sich vermutlich einen Großauftrag zur Erneuerung der gesamten Heizanlage des Hauses.
Der Raum bleibt nach wie vor unbeheizbar.

Anfrage: Darf der Mieter einen anderen Handwerker beauftragen und die Rechnung von der Miete abziehen, da es sich voraussichtlich nur um eine geringfügige Reparatur handelt - nachdem er den Vermieter wiederum schriftlich aufgefordert hat, die Heizung instand setzen zu lassen andernfalls die Miete gemindert würde?

Nein, der Mieter darf das nicht. Der Mieter muss dem Vermieter zuerst nochmals schreiben und ihm erklären, dass wenn er ( Vermieter ) bis spätestens ( ca 10 Tage Zeit lassen ) die Reparatur nicht ausführen lässt, im Rahmen der Selbstvornahme der Mangel beseitigt wird und die Kosten mit der Miete verrechnet werden. Geschieht dann nach dem Termin nichts, dann Handwerker beauftragen und von der Miete die Rechnung abziehen.

Gruss Günter

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