Hallo,
vorab eine kleine Bemerkung: dies ist meine erste Frage im Forum. Ich hoffe, ich habe alle Regeln beachtet.
Angenommen, jemand hat fristgerecht Widerspruch bei der Hausverwaltung gegen die fristgerecht zugesandte Nebenkostenabrechnung gestellt, da zwei Positionen unklar waren und um einen Termin zwecks Einsicht in die Belege oder Zusendung von Kopien gebeten.
Gibt es eine Frist, nach der man die Hausverwaltung an den Widerspruch erinnern müßte, falls diese sich nicht meldet? Oder kann/muß man jetzt einfach warten, bis sich die Hausverwaltung meldet?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Anka
Hallo,
vorab eine kleine Bemerkung: dies ist meine erste Frage im
Forum. Ich hoffe, ich habe alle Regeln beachtet.
Angenommen, jemand hat fristgerecht Widerspruch bei der
Hausverwaltung gegen die fristgerecht zugesandte
Nebenkostenabrechnung gestellt, da zwei Positionen unklar
waren und um einen Termin zwecks Einsicht in die Belege oder
Zusendung von Kopien gebeten.
Gibt es eine Frist, nach der man die Hausverwaltung an den
Widerspruch erinnern müßte, falls diese sich nicht meldet?
Oder kann/muß man jetzt einfach warten, bis sich die
Hausverwaltung meldet?
Hallo Anka,
nein, es gibt keine Frist. Solange jedoch die Hausverwaltung die Unterlagen nicht vorlegt, muss der Mieter auch keine Nachforderungen leisten. Hat der Mieter jedoch ein Guthaben und die Hausverwaltung reagiert nicht, so sollte der Mieter die Hausverwaltung auffordern die Belege nunmehr bis spätestens z.B. 30.11. vorzulegen und im Falle, dass erneut kein Nachweis erfolgt die Einstellung der Vorauszahlung in Höhe des beanstandeten Betrages erklären.
Gruss Günter
Hallo Anka,
nein, es gibt keine Frist. Solange jedoch die Hausverwaltung
die Unterlagen nicht vorlegt, muss der Mieter auch keine
Nachforderungen leisten. Hat der Mieter jedoch ein Guthaben
und die Hausverwaltung reagiert nicht, so sollte der Mieter
die Hausverwaltung auffordern die Belege nunmehr bis
spätestens z.B. 30.11. vorzulegen und im Falle, dass erneut
kein Nachweis erfolgt die Einstellung der Vorauszahlung in
Höhe des beanstandeten Betrages erklären.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die Antwort.
In diesem Fall geht es um eine Nachforderung. Dann harren wir mal der Dinge, die da kommen mögen.
Gruß
Anka