NKford. Privatp. von Privatp. Verjährungsfrist?

Hallo,

Angenommen, ein Paar trennt sich nach einiger Zeit und löst den gemeinsamen Haushalt auf. Die Miete wurde 50/50 gezahlt, die Nebenkosten abwechselnd bzw. bis zum Schluss ausgeglichen (mal er mal sie mal 50/50 usw…)
Der Mann tritt heute (Nov 2004) an die Frau und fordert eine Beispielsumme von 150 EUR für eine Nebenkostenrechnung (Strom) von 2001, die er damals angeblich zu 100 Prozent bezahlt hat.
Frage: Mich würden die genauen Verjährungsfristen im Falle „Forderungen von Privat zu Privat“ interessieren. Falls die Forderung aus irgendwelchen Gründen noch nicht verjährt sein sollte (was ich allerdings bezweifle…), muss sie beweisen, dass sie damals mitbezahlt hat oder liegt die Beweislast bei ihm?!

Die Paragraphen würden mich ebenfalls interessieren, stehen die im BGB?!

Danke für Tipps, Kommentare, Hilfen etc. :wink:

Florian

Hallo,

Angenommen, ein Paar trennt sich nach einiger Zeit und löst
den gemeinsamen Haushalt auf. Die Miete wurde 50/50 gezahlt,
die Nebenkosten abwechselnd bzw. bis zum Schluss ausgeglichen
(mal er mal sie mal 50/50 usw…)
Der Mann tritt heute (Nov 2004) an die Frau und fordert eine
Beispielsumme von 150 EUR für eine Nebenkostenrechnung (Strom)
von 2001, die er damals angeblich zu 100 Prozent bezahlt hat.
Frage: Mich würden die genauen Verjährungsfristen im Falle
„Forderungen von Privat zu Privat“ interessieren. Falls die
Forderung aus irgendwelchen Gründen noch nicht verjährt sein
sollte (was ich allerdings bezweifle…), muss sie beweisen,
dass sie damals mitbezahlt hat oder liegt die Beweislast bei
ihm?!

privat 3 Jahre. Da bei der Trennung die Forderungen offenbar doch gegenseitig erledigt sind, dürfte ein nachträglicher Anspruch nicht gegeben sein. Es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung geschlossen mit einem Vorbehalt.

Gruss Günter

Die Paragraphen würden mich ebenfalls interessieren, stehen
die im BGB?!

§ 195 BGB; § 199 BGB

Danke für den Tipp Günter,

kann er nach 3 Jahren mündlich von ihr fordern: „hey, die Rechnung von damals… ich will die Hälfte vom Geld“???

Mal angenommen, er würde das zu ihr sagen und ihr die Rechnung von damals eingescannt per Email zukommen lassen… das hätte meiner Meinung nach doch gar keinen Griff, oder?! Selbst wenn er ihr die Rechnung im Orignial oder als Kopie vorlegt, wie will er beweisen, dass sie zu zahlen hat?!

Grüße

Flo

privat 3 Jahre. Da bei der Trennung die Forderungen offenbar
doch gegenseitig erledigt sind, dürfte ein nachträglicher
Anspruch nicht gegeben sein. Es sei denn, es wurde eine
schriftliche Vereinbarung geschlossen mit einem Vorbehalt.

Gruss Günter

Die Paragraphen würden mich ebenfalls interessieren, stehen
die im BGB?!

§ 195 BGB; § 199 BGB

Danke für den Tipp Günter,

kann er nach 3 Jahren mündlich von ihr fordern: „hey, die
Rechnung von damals… ich will die Hälfte vom Geld“???

Nein, ich sehe keinerlei begründete Ansprüche.

Gruss Günter

Mal angenommen, er würde das zu ihr sagen und ihr die Rechnung
von damals eingescannt per Email zukommen lassen… das hätte
meiner Meinung nach doch gar keinen Griff, oder?! Selbst wenn
er ihr die Rechnung im Orignial oder als Kopie vorlegt, wie
will er beweisen, dass sie zu zahlen hat?!

Grüße

Flo

privat 3 Jahre. Da bei der Trennung die Forderungen offenbar
doch gegenseitig erledigt sind, dürfte ein nachträglicher
Anspruch nicht gegeben sein. Es sei denn, es wurde eine
schriftliche Vereinbarung geschlossen mit einem Vorbehalt.

Gruss Günter

Die Paragraphen würden mich ebenfalls interessieren, stehen
die im BGB?!

§ 195 BGB; § 199 BGB