Miet-Einzugermächtigung auch für Nebenkosten?

Hallo,

diese Frage ist i.b. zwar eine Frage für das Mietrecht (ich bin der Mieter), aber auch i.a. eine für andere Bereiche interessante Frage für mich:

Wenn ich jemandem eine Einzugermächtigung für regelmäßig wiederkehrende Abbuchungen erteilt habe, hier also für die Abbuchung meine monatlichen Miete, dann darf der Empfänger doch nicht einfach diese Einzugermächtigung nutzen, um andere Beträge (z.B. Beträge für eine Nebenkosten-Nachzahlung) frei von meinem Konto abzubuchen, oder?
Die erteilte Einzugermächtigung wurde explizit (und zwar für Zweck UND Höhe) für die Einziehung der MIETE erteilt. Die Nebenkosten wären zwar nicht Art-fremd, entsprechen aber nicht der ursprünglichen Einzugermächtigung.

Ich weiß zwar, dass ich das Recht habe, eine erteilte Einzugermächtigung jederzeit zu widerrufen, aber damit würde ich mir selber die Grundlage des Mietvertrages entziehen.

Hallo.

Ich würde die Bank anweisen, die Person X pro Monat nur eine Geldmenge in Höhe der Miete (also der ursprünglichen Vereinbarung) abheben zu lassen. Dazu bedarf es aber einer Änderung der schriftlichen Vollmacht.

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,

die Bank musst du erstmal finden die so etwas für seinen Kunden macht. :smile:

Grüße
Michael

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Hallo,

erteilt der Mieter dem Vermieter eine Abbuchungsermächtigung dann darf der Vermieter neben der Miete nur die vereinbarten Vorauszahlungen abbuchen. Es ist ihm nicht erlaubt Nachforderungen ohne Einholung einer besonderen Genehmigung zur Abbuchung vorzunehmen. Schlichtweg. Wenn eine Nachforderung besteht muss der Vermieter den Mieter anfragen, ob er die Nachforderung von seinem Konto abbuchen darf. Das Schweigen auf den Abschluss der Nebenkostenabrechnung stellt keine Zustimmung zur Abbuchung dar ( BGH ZMR 2001, 171 ).

Gruss Günter

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Hallo,

ich weiss natürlich nicht, wie die Vereinbarung zustande kam.

Generell sollte man gleichbleibende regelmäßige Buchungen per Dauerauftrag erledigen. Einzugsermächtigungen sind etwas für regelmäßige Zahlungen in wechselnder Höhe.

Gruss, Niels