Hallo Ihr Wissenden ,
Auf einer Nebenkostenabrechnung muss doch sicherlich außer des Abrechnungszeitraums ein Erstellungsdatum stehen ? Wenn keines drauf steht , ist diese dann ungültig ?
Dann noch was zur Verjährungsfrist , gilt diese ab dem Ablesedatum von Heizung , Strom usw. ?
Wo findet man diesbezüglich klare Fakten schwarz auf weiß ?
Vielen Dank und viele Grüße
Sandra
Hallo Ihr Wissenden ,
Auf einer Nebenkostenabrechnung muss doch sicherlich außer des
Abrechnungszeitraums ein Erstellungsdatum stehen ? Wenn keines
drauf steht , ist diese dann ungültig ?
Dann noch was zur Verjährungsfrist , gilt diese ab dem
Ablesedatum von Heizung , Strom usw. ?
Wo findet man diesbezüglich klare Fakten schwarz auf weiß ?
Hallo Sandra,
enthält die Abrechnung kein Datum wird der Vermieter notfalls eben den Versand am xx.xx.xxxx nachweisen müssen. Kann er das nicht, hat ermögicherweise in kritischen Fällen ein Problem bei einer Vorlage nach mehr als 12 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit Beginn des Jahres, das der Rechnungslegung folgt. z.B. Rechnung geht Laufes des Jahres 2004 ein. Die Verjährung läuft ab 01.01.2005 und endet - wenn keine Verjährungsunterbrechung folgt - am 31.12.2007.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die Wortmeldung . Zur Verjährung noch Folgendes :Bis wann muss die Abrechnung für 2002 bzw. die für 2003 beim Mieter eingegangen sein um Forderungen stellen zu können ?
Tausend Dank
Sandra
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enthält die Abrechnung kein Datum wird der Vermieter notfalls
eben den Versand am xx.xx.xxxx nachweisen müssen. Kann er das
nicht, hat ermögicherweise in kritischen Fällen ein Problem
bei einer Vorlage nach mehr als 12 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit Beginn des Jahres, das der
Rechnungslegung folgt. z.B. Rechnung geht Laufes des Jahres
2004 ein. Die Verjährung läuft ab 01.01.2005 und endet - wenn
keine Verjährungsunterbrechung folgt - am 31.12.2007.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die Wortmeldung . Zur Verjährung noch Folgendes :Bis
wann muss die Abrechnung für 2002 bzw. die für 2003 beim
Mieter eingegangen sein um Forderungen stellen zu können ?
Tausend Dank
Sandra
Hallo Sandra
Abrechnung 2002: 31.12.2003
Abrechnung 2003: 31.12.2004
Gesetzesgrundlage: § 556 BGB Dies ist eine Ausschlussfrist.
Sie hat mit der Verjährung eigentlich nichts zu tun.
Gruß
Barbara