Nebenkostenabrechnung- Änderung

hallo,
angenommen der vermieter hat seine nebenkostenabrechnung für 2003 im august 2004 zugestellt, bemerkt aber im november(knapp 3 monate später), dass er bei der müllentsorgung den mietern zu wenig berechnet hatt. kann er hierfür nachzahlung verlangen ? auch wenn die rechnung vom august noch nicht gezahlt wurde ?

Hallo,

wenn der Mieter die Rechnung bezahlt hat, kann der Vermieter keine Nachforderung mehr in diesem Fall stellen.

Wenn der Mieter nicht gezahlt hat, kann der Vermieter durchaus eine abgeänderte Abrechnung übersenden. Der Mieter muss dann zahlen. Erledigt sind Abrechnungen dann wenn der Mieter die Nachforderung gezahlt hat. Solange der Mieter nicht zahlt hat der Vermieter weiterhin davon auszugehen, dass die Abrechnung in der vorliegenden Form bisher beim Mieter keine Anerkennung findet. Also legt er eine neue, korrigierte und richtige Abrechnung vor.

Gruss Günter

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